Gemeinde Emkendorf Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ für das Gebiet südlich der Landstraße L 255, nördlich des Gemeindeweges „Am Dreckmoor“, beidseitig der Autobahn Teil I: Städtebaulicher Teil Stand: Frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, 08.11.2016 Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Patrick Felsch Straßenbahnring 13, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax -70, mail@elbberg.de, www.elbberg.de Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Inhalt: 1. Planungsanlass / Verfahren ........................................................................... 3 2. Lage des Plangebiets / Bestand .................................................................... 3 3. Planungsvorgaben .......................................................................................... 4 4. 5. 3.1. Ziele der regionalen Raumordnung..................................................................4 3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ....................................................5 3.3. Bebauungspläne..............................................................................................7 3.4. Denkmalschutz / Archäologie ..........................................................................7 3.5. Anbauverbotszone der A 7 ..............................................................................8 Städtebauliches Konzept ............................................................................... 8 4.1. Vorhabenbeschreibung....................................................................................8 4.2. Art der baulichen Nutzung ...............................................................................9 4.3. Maß der baulichen Nutzung ........................................................................... 10 4.4. Baugrenzen ...................................................................................................10 4.5. Wasserflächen ...............................................................................................10 4.6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ..............................................................................................11 4.7. Zuwegungen ..................................................................................................11 4.8. Einfriedungen ................................................................................................11 4.9. Gestalterische Festsetzungen ....................................................................... 11 Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.............................. 11 5.1. Vorhaben- und Erschließungsplan ................................................................. 11 5.2. Durchführungsvertrag ....................................................................................12 6. Erschließung ................................................................................................. 12 7. Ver- und Entsorgung .................................................................................... 12 8. Brandschutz .................................................................................................. 13 9. Immissionsschutz ......................................................................................... 13 9.1. Reflexionen / Blendung..................................................................................13 9.2. Lärm ..............................................................................................................13 9.3. Elektrische und magnetische Strahlung ......................................................... 14 10. Umweltbericht ............................................................................................... 14 11. Flächen und Kosten ...................................................................................... 14 Anlagen: Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan, 08.11.2016 2 Gemeinde Emkendorf 1. B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Planungsanlass / Verfahren Die Gemeinde Emkendorf möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen werden durch das erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar. Das EEG fördert z. B. Photovoltaikanlagen in bis zu 110 m Entfernung zu Autobahnen und Schienenstrecken oder auf Konversionsflächen. Im Gemeindegebiet ist mit der Fläche entlang der Autobahn 7 (A 7) eine ideale, auch durch das EEG förderfähige Fläche zur Anlage von Solarfeldern, vorhanden. Auf der Fläche zwischen der Rendsburger Chaussee (L 255) und der Straße Am Dreckmoor entlang der A 7 plant die Firma Enerparc AG aus Hamburg die Errichtung einer PhotovoltaikFreilandanlage (PV-Freilandanlage). Da Solaranlagen im Außenbereich keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind, ist zur Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine entsprechende Änderung des Flächennutzugsplans (FNP) erforderlich. Da es sich um die Planung mit einem konkreten Vorhabenbezug handelt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In einem Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB verpflichtet sich der Vorhabenträger zu einer zeitnahen Realisierung des Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Vorhabenträger ist die Firma Enerparc AG aus Hamburg. 2. Lage des Plangebiets / Bestand Das etwa 8,22 ha umfassende Plangebiet liegt im Westen der Gemeinde Emkendorf und ist aufgrund der Lage an der Autobahn und örtlichen Rahmenbedingungen in drei Teilbereiche gegliedert (siehe Abbildung 1). Aufgrund der unmittelbaren Lage an den Autobahnen weisen die Flächen eine starke Vorbelastung durch Lärm und eine Barrierewirkung für Tiere auf. Die westlich und südöstlich der Autobahn gelegenen Flächen werden zurzeit überwiegend als Grünland genutzt. Die nordöstliche Fläche dient der Landwirtschaft als Ackerfläche (z. Zt. Mais). Am südlichen Rand dieser nordöstlichen Teilfläche befindet sich ein Knick als gesetzlich geschütztes Biotop. In der südöstlichen Teilfläche ist eine Fläche mit verschiedenen Gehölzen vorhanden. Auf der westlich der Autobahn gelegenen Teilfläche verlaufen die zwei Entwässerungsgräben Wattenbrooksgraben und Dreckmoorgraben durch das Gebiet. Der Dreckmoorgraben ist im Bereich des Plangebiets mehrfach verrohrt. Diese Überfahrten werden durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt. Beide Gräben verlaufen Richtung Osten unterhalb der Autobahn weiter. Richtung Westen fließt der Dreckmoorgraben zunächst in den Wattenbrooksgraben bevor dieser dann in die Mühlenau südwestlich des Plangebiets mündet. Westlich und östlich des Plangebiets befinden sich jeweils landwirtschaftliche genutzte Flächen. Im Norden und Süden grenzen baumbestandene Straßenböschungen an. Die östlichen Teilflächen werden jeweils im Osten durch einen Knick begrenzt. 3 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Südöstlich der Autobahn liegenden Teilfläche, gibt es einen Teich, welche zur angrenzenden Hoffläche gehört. Nördlich dieser Teilfläche befindet sich ein archäologisches Denkmal. Es handelt sich hierbei um eine mittelalterliche Burganlage. 2 1 3 Abbildung 1: Luftbild mit Lage des Plangebiets mit Angabe der Teilflächen, ohne Maßstab (Quelle: Google Earth). 3. Planungsvorgaben Nach § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. 3.1. Ziele der regionalen Raumordnung Zurzeit gilt der Regionalplan für den Planungsraum III in seiner Fortschreibung von 2000. Darin wird unter dem Kapitel Energiewirtschaft gefordert, das Potenzial an erneuerbaren Energien aus Biomasse und Solarenergie stärker zu nutzen. In den zeichnerischen Darstellungen ist das Plangebiet als Ländlicher Raum festgelegt (siehe Abbildung 2). Es befindet sich zudem im Naturpark Westensee, einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und Benutzbarkeit der Landschaft (Erschließung, Infrastruktur und anderes) als Freizeit- und Erholungsgebiete sowie für den Tourismus eignen. In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Tourismus- und Erholungsnutzung, insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landestypische Erscheinungsbild, erhalten bleiben. Der Naturpark Westensee ist im Regionalplan großflächig dargestellt und weist eine Größe von rund 25.000 Hektar auf. Eine Beeinträchtigung des Naturparks und 4 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ seiner Tourismus- und Erholungswirkung ist daher nicht pauschal zu beurteilen, sondern muss individuell abgewogen werden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner unmittelbaren Lage an der A 7 und L 255 bereits jetzt stark durch die zerschneidende Wirkung und die Lärmauswirkungen vorbelastet. Es befinden sich auch keine übergeordneten Freizeitwege in der unmittelbaren Umgebung. Durch die bestehenden Bäume entlang der Straßenböschung wird ein Großteil der Anlage nicht einsehbar sein. Eine Beeinträchtigung der Erholung und Freizeitnutzung kann daher ausgeschlossen werden. Die Planung ist daher mit den Festlegungen des Regionalplans vereinbar. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan mit Lage des Plangebiets (orangener Pfeil), ohne Maßstab. 3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 1977 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (siehe Abbildung 3). Die angrenzende A 7 sowie die L 255 sind als Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge ausgewiesen. Des Weiteren sind zwei Leitungen als oberirdische Versorgungsleitungen dargestellt. Die 20 kV-Leitung, welche von Ost nach West verläuft, besteht heute nicht mehr. Etwas nordöstlich des Plangebiets ist ein vor- und frühgeschichtliches Denkmal (Nr. 20) dargestellt. 5 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Abbildung 3: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Lage des Plangebiets, ohne Maßstab. Parallel zum Bebauungsplan wird der FNP geändert. In der 3. Änderung wird für das Plangebiet als ein Sondergebiet Photovoltaik bestehend aus drei Teilbereichen dargestellt werden (siehe Abbildung 4). Nach erfolgreichem Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens wird der B-Plan aus dem FNP entwickelt sein. Abbildung 4: Geplante Darstellung der im Verfahren befindlichen 3. Änderung des Flächennutzungsplans, ohne Maßstab. 6 Gemeinde Emkendorf 3.3. B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Bebauungspläne Bebauungspläne existieren im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung nicht. 3.4. Denkmalschutz / Archäologie Im Plangebiet befindet sich ein archäologisches Denkmal gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Denkmale (DSchG) in der Neufassung vom 30.12.2014, das gem. § 8 DSchG in die Denkmalliste eingetragen ist (siehe Abbildung 5). Es handelt sich hierbei um eine sich im Boden befindliche mittelalterliche Burganlage (ehemals DB 1; aKD-ALSH- 003079). Um dem Denkmalschutz zu entsprechen, wird der vom Archäologischen Landesamtes SchleswigHolstein vorgeschlagenen freizuhaltenden Fläche entsprochen und von der Planung ausgespart. Im Plangebiet ist das weitere Vorhandensein von archäologischen Funden oder Denkmalen möglich. Nach § 15 DSchG gilt, dass wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Nordöstlich des Plangebiets befindet sich laut wirksamen FNP ein vor- und frühgeschichtliches Denkmal (Nr. 20). Dieses Denkmal ist jedoch laut Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein nicht in die Denkmalliste eingetragen. Abbildung 5: Auszug aus der Archäologischen Landesaufnahme, ohne Maßstab. 7 Gemeinde Emkendorf 3.5. B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Anbauverbotszone der A 7 Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist zu Autobahnen ein Abstand baulicher Anlagen von mind. 40 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn einzuhalten. Eine Verringerung des Abstandes auf 20 m ist nur nach einzelfallprüfung möglich. Es wird in dieser Planung zunächst von dem verringerten 20 m-Abstand ausgegangen. Eine Ausnahmeantrag muss noch gestellt wrerden. 4. Städtebauliches Konzept 4.1. Vorhabenbeschreibung Die geplante Fläche der Solarmodule umfasst etwa 3,7 ha und verteilt sich auf drei Teilbereiche mit insgesamt fünf Modulfeldern (siehe Abbildung 6). Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Monitoringcontainer, Kameramast, Zaun und Leitungen) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 20°) angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt ca. 3,30 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt, Fundamente sind nicht vorgesehen. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden. Die Leistung beträgt max. 5,8 MWp. Dies entspricht etwa zwei üblichen Windkraftanlagen von etwa 180 m Höhe, wobei die jährliche erzeugte Strommenge deutlich geringer ist, da Solaranlagen nur tagsüber Strom erzeugen. 8 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Abbildung 6: Lageplan des Vorhabens (Stand: 04.11.2016), als Teil des Vorhaben- und Erschließungsplans verbindlich vereinbart, ohne Maßstab. Abbildung 7: Beispiel für eine Photovoltaik-Freilandanlage desselben Vorhabenträgers aus Nordholz (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen). 4.2. Art der baulichen Nutzung Die Flächen, auf denen Solarmodule der PV-Anlage errichtet werden sollen, werden als sonstiges Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt. Sie dienen der Stromerzeugung durch Photovoltaik. Hier sind neben den baulichen Anlagen zur Stromer- 9 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ zeugung aus Sonnenenergie auch Nebenanlagen und notwendige Betriebseinrichtungen, wie Wechselrichter oder Trafostationen, Leitungen, Zuwegungen und Einfriedungen zulässig. Neben der Aufstellung von Solarmodulen sollen die Flächen in den sonstigen Sondergebieten auch landwirtschaftlich nutzbar sein (z. B. Mahd). Die Bodenoberfläche soll dauerhaft als extensives Feuchtgrünland hergerichtet werden. 4.3. Maß der baulichen Nutzung Beabsichtigt ist die Errichtung von reihig angeordneten Solarmodulen auf in den Boden gerammten Untergestellen aus Stahl bzw. Aluminium. Es wird festgesetzt, dass die untere Kante (Traufhöhe) mindestens 0,3 m zum Boden beträgt, um eine durchgehende Vegetation sicherzustellen. Die maximale Höhe von baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch von Nebenanlagen und Betriebseinrichtungen wird auf 4,5 m begrenzt. Für technische Anlagen zur Überwachung (z. B. Masten) ist eine Überschreitung der festgelegten Maximalhöhe bis zu einer Gesamthöhe von acht Meter zulässig. Damit wird sichergestellt, dass eine Überwachung der Solarmodule durch Videoanlagen und damit eine angemessene Sicherheit des Geländes vor Diebstahl möglich ist. Damit die Module sich nicht gegenseitig verschatten, sind zwischen den Reihen Abstände von ca. zwei Meter vorgesehen. Die Grundflächenzahl wird mit 0,65 festgesetzt. Diese Festsetzung ist erforderlich, da neben den durch die Pfosten versiegelten auch die unversiegelten, lediglich durch die Solarmodule überstellten Flächen bei der Berechnung der Grundflächenzahl mit einbezogen werden. 4.4. Baugrenzen Die als Sondergebiet festgesetzte Fläche darf weitestgehend mit Solarmodulen sowie notwendigen Nebenanlagen und Betriebseinrichtungen überbaut werden. Der Abstand der Baugrenzen nach Außen beträgt fünf Meter, um ein Umfahren der Module gewährleisten zu können. An geschützten Biotopen (Knicks) beträgt der Abstand der Baugrenze aufgrund des Knickschutzstreifens zehn Meter. 4.5. Wasserflächen Im Plangebiet befinden sich zwei Gräben, die der Entwässerung der Grundstücke dienen. Der nördlich gelegene Wattenbrooksgraben sowie der südlich gelegene Dreckmoorgraben sind ein Gewässer zweiter Ordnung und unterliegen in der Pflege dem Wasser- und Bodenverband Seekanal. Beide werden zum Erhalt festgesetzt. In Abstimmung mit dem Wasserund Bodenverband Seekanal ist ein einseitiger südlicher Räumstreifen von fünf Meter ausreichend. Als Überfahrt werden nur bereits verrohrte Teilstücke der Gräben genutzt. Die Pflege der Gräben liegt in der Verantwortung des Eigentümers / Pächters, ggf. notwendige Abstände der Module zur Pflege der Gräben sind eigenständig einzuplanen. Während der Bauphase sollte darauf geachtet werden, dass keine Beschädigung der Böschungskanten erfolgt und somit der Abfluss der Gräben sichergestellt ist. 10 Gemeinde Emkendorf 4.6. B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die für die Umsetzung der Planung notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst innerhalb des Plangebiets erfolgen. Dazu wird eine Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, die dauerhaft aus der landwirtschaftlichen oder sonstigen Nutzung herauszunehmen ist. Das Gehölz auf der südöstlichen Teilfläche wird zum Erhalt festgesetzt. Detailliertere Aussagen sind dem Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) zu entnehmen. 4.7. Zuwegungen Innerhalb des Plangebiets erfolgen keine Festsetzungen von Zuwegungen. Zufahrten, Betriebswege und Stellplätze sind im Sondergebiet allgemein zulässig. Die Flächen in den Sondergebieten, die nicht durch die PV-Anlagen überbaut werden können während der Bauzeit und zu gelegentlichen Wartungsarbeiten befahren werden. 4.8. Einfriedungen Die Installation eines Solarfeldes erfordert erhebliche Investitionen, die vor Diebstahl, Vandalismus etc. zu schützen sind. Versicherungen fordern einen entsprechenden Schutz, die Anlage darf nicht frei zugänglich sein. Die Errichtung eines Zaunes um die Anlage ist daher zwingend notwendig. Eine ergänzende Hecke zur Abschirmung soll ebenfalls möglich sein. In den Sondergebieten wird die Art der Einfriedung geregelt. Es wird festgesetzt, dass Einfriedungen nur als Hecke oder als durchlässiger Zaun ohne Sockelmauer zulässig sind. Die Höhe des Zauns darf max. 2,5 m betragen. 4.9. Gestalterische Festsetzungen Es wurden einige gestalterische Festsetzungen gemäß § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) getroffen, die mögliche Werbeanlagen betreffen und dem Schutz des Landschaftsbildes sowie einer angemessenen Gestaltung des Plangebiets dienen. Um optische Störungen zu vermeiden, wurden Regelungen zur Größe und zum Anbringungsort von Werbeanlagen getroffen. Durch die gestalterischen Festsetzungen soll ein möglichst einheitlicher Charakter des Plangebiets erreicht werden. 5. Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5.1. Vorhaben- und Erschließungsplan Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Damit dürfen im Vorhabengebiet nur die im Vorhabenund Erschließungsplan dargestellten Anlagen und Einrichtungen errichtet werden. Der Vor- 11 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ haben- und Erschließungsplan inklusive Lageplan ist als Anlage 1 dieser Begründung beigefügt. 5.2. Durchführungsvertrag Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Emkendorf und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. §12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Im Durchführungsvertrag werden außerdem zusätzlich zum B-Plan weitere Vereinbarungen zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Einzelheiten bezüglich der Gestaltung der baulichen Anlagen getroffen. Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planungsunterlagen und wird zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Emkendorf bis spätestens zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. 6. Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt für den nordöstlichen Teilbereich von Norden über die Rendsburger Chaussee (L 255) und für die übrigen Teilbereiche von Westen und Süden durch die Straße Am Dreckmoor. Im Plangebiet selbst erfolgt die Erschließung insbesondere über die als sonstiges Sondergebiet festgelegten Flächen. Ein Ausbau von öffentlichen Straßen ist nicht erforderlich. Das Verkehrsaufkommen wird nur unmerklich zunehmen, da es sich bei der PV-Freilandanlage um kein verkehrsintensives Vorhaben handelt. Mit verstärktem Verkehrsaufkommen wird nur in der Bauphase gerechnet. Danach werden Wartungs- und Reparaturarbeiten nur selten durchzuführen sein. 7. Ver- und Entsorgung Der produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Ein Netzanschlussangebot der Schleswig-Holstein AG liegt vor. Der Netzverknüpfungspunkt liegt westlich des Plangebiets an der 20 kV-Mittelspannungsfreileitung am Gittermast Klein-Vollstedt Siedlung. Hier ist eine Übergabestation zu errichten. Anfallendes Niederschlagswasser kann unmittelbar im Plangebiet unter den Solarmodulen versickern oder in die vorhandenen Gräben abfließen. Zwischen den Modulreihen sind ausreichend breite Abstände vorgesehen, zwischen denen das anfallende Niederschlagswasser auf den Flächen natürlich versickern kann. Insgesamt wird das im gesamten Plangebiet anfallende Niederschlagswasser weiterhin dem Boden- und Wasserhaushalt zugeführt und somit auch der natürliche Wasserkreislauf nicht beeinträchtigt. Ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Müllentsorgung sind nicht erforderlich. Im Plangebiet fällt im Zuge des geplanten Vorhabens kein Abwasser an. 12 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Als notwendige Infrastruktur sind Verkabelungen erforderlich, die entlang der Reihen an der Unterseite der Module, im Übrigen unterirdisch verlegt werden. Die Verlegung von Erdkabeln ist im gesamten sonstigen Sondergebiet zulässig. 8. Brandschutz Photovoltaik-Freilandanlagen haben nur eine sehr geringe Brandlast und sind nicht zu vergleichen mit Aufdachanlagen, bei denen die Trägerkonstruktion (Hausdach) oft aus brennbaren Materialien besteht. Freilandanlagen bestehen in der Regel aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. „Als Brandlast können hier die Kabel und Teile der PV-Module selbst angenommen werden. Zudem könnte es noch zu einem Flächen(Rasen)brand kommen. Der Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 405 erscheint daher entbehrlich.“ (Zitat aus Fachinformation für die Feuerwehren: Brandschutz an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Freigelände – sog. Solarparks, Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., Juli 2011). Dennoch sind im Plangebiet ausreichende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 freizuhalten. 9. Immissionsschutz Immissionsschutzkonflikte mit den umliegenden Nutzungen sind auf Grund der Lage im Außenbereich und der Ausrichtung der Solarmodule nicht zu erwarten. 9.1. Reflexionen / Blendung Wesentlich Lichtreflexionen finden nicht statt. Die Solarmodule haben eine eher matte Oberfläche. Eventuelle Sonnenreflexionen sind lediglich als hellerer Bereich auf den ansonsten dunklen Solarmodulen wahrzunehmen ohne zu blenden. Eine Beeinträchtigung des Autobahnverkehrs ist daher nicht zu erwarten Der Erhalt des Gehölzes, die umgebenden Knicks sowie die Bäume auf der Straßenböschung im Süden des Plangebiets verhindern zudem weitgehend eine Sicht auf den Solarpark. 9.2. Lärm Die Anlage funktioniert praktisch geräuschlos und ohne stoffliche Emissionen. Schall wird im gleichen Winkel des Einfalls abgestrahlt. Hier ist jedoch nicht mit einer Absorption der Oberfläche zu rechnen, weil lediglich eine weiche Oberfläche die Energie der Reflexion abbauen könnte. Durch die Neigung der Solarmodule wird eine Reflexion des auftretenden Schalls (aus statischem Höhenniveau) grundsätzlich nach oben oder von der Unterseite, nach unten (in den Boden) reflektiert. Nach oben reflektierter Schall findet eine schadlose Ausbreitung ohne Auswirkung auf lärmempfindliche Nutzungen. Nach unten reflektierter Schall wird im Boden schadlos absorbiert. 13 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Mit verstärktem Lärm ist nur während der Bauphase durch erhöhte Baustellen- und Fahrzeuggeräusche sowie durch das Rammen der Trägerkonstruktionen zu rechnen. Die Bauphase des Parks wird aber nur wenige Wochen in Anspruch nehmen. Unter Umständen können Lärmemissionen auch von Trafogebäuden und Wechselrichtern ausgehen, sie sind jedoch als sehr gering und örtlich begrenzt einzustufen. Die Vorgaben der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden auf jeden Fall eingehalten. Zudem befindet sich das Plangebiet unmittelbar neben der Autobahn 7, die bereits jetzt eine große Lärmvorbelastung aufweist. 9.3. Elektrische und magnetische Strahlung Als mögliche Erzeuger von Strahlungen kommen Solarmodule, Verbindungsleitungen, Wechselrichter und Transformatorstationen in Frage. Entstehende elektromagnetische Wellen und Felder unterschreiten regelmäßig die maßgeblichen Grenzwerte. 10. Umweltbericht Siehe Teil 2 der Begründung 11. Flächen und Kosten Flächen Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 8,22 ha. Davon entfallen auf (alle Angaben Zirka-Werte): Gebiet Sondergebiet Photovoltaik Maßnahmenfläche Größe in m² 78.881 m² 1.977 m² Fläche für die Landwirtschaft (gleichzeitig gesetzlich geschütztes Biotop (Knick)) 863 m² Wasserflächen 440 m² Gesamt 82.161 m² Kosten Der Gemeinde Emkendorf entstehen durch die Umsetzung der Planung keine Kosten. Die Fläche verbleibt im Eigentum des derzeitigen Eigentümers, der die Fläche für die Laufzeit der Anlage verpachtet. Ein Pachtvertrag ist bereits abgeschlossen. Bau- und Erschließungskosten werden durch den Vorhabenträger getragen. 14 Gemeinde Emkendorf B-Plan Nr. 4 „Photovoltaikanlage“ Emkendorf, den ............................ ............................................................ Bürgermeister 15