22.02.2003

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3. Freiwillige Exportselbstbeschränkung
P
Ainl
Paut
Pw`
Pw
G
a
Z
b
Ninl
X
X1 X1`
X2`
X2
Export:
Fläche „Z“
Konsumentenrente: - Fläche [G, a, Z, b ]
Produzentenrente: + Fläche [G ]
Strategie: „Second Best“
4. Administrative Beschränkung
Rechtfertigungsgründe, mit denen protektionistische Maßnahmen von nationaler Seite
begründet werden.
1. Schutz vor „unfairem“ Wettbewerb
Wettbewerbsdruck aus Billiglohnländern
2. Milderung von Anpassungshärten und unerwünschten Verteilungseffekten
3. Überwindung vorübergehender Wettbewerbsunterlegenheit
“infant industry“ - Argument
4. These der Versorgungssicherheit
z.B. Land A ist vom Land B mit Versorgung von Kartoffeln abhängig.
1.4 Multilaterale Handelsabkommen (Buch S. 16)
Mittelpunkt dieses Kapitels:
Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen  GATT (General Agreement on Tarifs and Trade)
Bemühungen zur Liberalisierung des Welthandels.
Ziel:
- Den Lebensstandard
- Die Beschäftigung
- Das Realeinkommen
- Die Versorgung mit Ressourcen
Über ein möglichst freies Welthandelssystem zu verbessern.
GATT  multilaterales Handelsabkommen, in dem sich die Mitgliedsstaaten bestimmten
handelspolitischen Regeln unterwerfen.
GATT ist gleichzusetzen mit:
- Internationalen Währungsfond
- Weltbank
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Zielkonflikt:
Einen gangbaren Mittelweg zwischen möglichst offenen Märkten einerseits und dem Trend zu
protektionistischen Maßnamen andererseits zu finden.
Grundsätze des GATT:
-
Gewährung einer allgemeinen Meistbegünstigung
Abbau von Zöllen
Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen
sonstige Diskriminierungen
Streitbeilegung
Gewährung einer allgemeinen Meistbegünstigung:
Jede Vertragspartei kommt in den Genuss des günstigsten Zollsatzes sowie der übrigen bei
der Ein- und Ausfuhr erhobenen Abgaben und Belastungen.
Gleichbehandlung auf dem niedrigsten Niveau. Alle Länder müssen gleich hohe Barrieren
einbauen wie das Land mit der niedrigsten Barriere.
Abb. 1-8: Die Struktur der neuen Welthandelsorganisation WTO (Buch S. 18)
3 Säulen des WTO:
WTO
World trade Organisation
Welthandelsorganisation
MTA
GATS
Multilateral Trade in Goods Agreements
General Agreement on
Trade in Services
Dienstleistungsabkommen
(Diskriminierung den
Entwicklungsländern
gegenüber)
TRIPS
Agreement on Trade-Related Aspects
of Intellectual Property Rights
Geistige Eigentumsrechte
Patente
Lizenzen
GATT
Landwirtschaftsabkommen
Textilabkommen
Abkommen über
Auslandsinvestitionen
..........
..........
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1.5 Regionale Integration (Buch S. 19)
Zusammenschluss mehrerer Staatsräume zu einem Wirtschaftsgebiet mit bestimmten
wirtschaftlichen Freiheiten.
Formen der regionalen Integration
Integrationsform
Freihandelszone
Zollunion
Keine
Handelsschranken
(Zollschranken)
zwischen den
Mitgliedern
Gemeinsamer
Außenzoll
(beim Import)
Freie Bewegung
von ProduktionsFaktoren
(Boden, Arbeit,
Kapital ist zwischen
den Länder mobil)
Harmonisierung
der Geld- und
Währungspolitik
Gemeinsame
Regierung mit
zentralen
Politikbereichen


Gemeinsamer
Markt


Wirtschafts- und
Währungsunion




Politische Union





Freihandelszone:
Hier werden alle Zölle auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten eliminiert.
(Keine gemeinsamen Außenhandelsvorschriften gegenüber Drittländern.)
z.B. :
NAFTA (North American Free Trade Agreement)
Freihandelszone zwischen :
- Kanada
- Mexiko
- USA
Abkürzung für englisch North American Free Trade Agreement, nordamerikanisches Freihandelsabkommen, am 1. 1.
1994 zwischen den USA, Kanada und Mexiko in Kraft getretene Vereinbarung zur Schaffung einer Freihandelszone zur
Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und zur Erleichterung von Investitionen, mit der das seit 1989
bestehende kanadisch-mexikanische Freihandelsabkommen (Canada-US Free Trade Agreement; CUSTA) regional und
inhaltlich erweitert wurde.
Mit dem vereinbarten Abbau der Zölle und Handelsbeschränkungen innerhalb von 15 Jahren bildet die NAFTA mit rund
360 Mio. Menschen (2000) nach dem Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union) die zweitgrößte
Freihandelszone. In der erstmaligen Verbindung zwischen zwei Industriestaaten und einem Entwicklungs- bzw.
Schwellenland suchen v. a. die USA und Mexiko neben der Verbesserung ihrer ökonomischen Position die Lösung
bilateraler Probleme (Migration, ökonomische und politische Instabilität) durch handelspolitsche Verflechtung.
Institutionell verfügt die NAFTA lediglich über eine Handelskommision sowie eine Schiedskommission zur Klärung von
Handelsstreitigkeiten.
EFTA (Europäische Freihandelszone)
englisch European Free Trade Association, Abkürzung EFTA, 1960 erfolgter Zusammenschluss mehrerer europäischer
Länder zu einer Freihandelszone. 2000 waren Island (seit 1970), Liechtenstein (seit 1991), Norwegen
(Gründungsmitglied) und die Schweiz (Gründungsmitglied) Mitglieder der EFTA. Die früheren Mitglieder Dänemark,
Finnland, Großbritannien, Österreich, Portugal und Schweden schieden aus, als sie Vollmitglieder der EG bzw. EU
wurden.
Organisation
Oberstes Organ der EFTA ist der EFTA-Rat, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Seine Arbeit wird von verschiedenen
Komitees (u. a. Wirtschaftskomitee) unterstützt. Das EFTA-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf.
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ASIAN
Abkürzung für englisch Association of South East Asian Nations (Verband Südostasiatischer Staaten), am 8. 8. 1967 in
Bangkok gegründete Organisation (an Stelle der von Malaysia, den Philippinen und Thailand 1961 gegründeten
Association of South East Asia, ASA); Mitglieder (Stand: Anfang 2001): Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos,
Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam. Ziel ist die Förderung gemeinsamer politischer,
wirtschaftlicher, technischer, kultureller und sozialer Interessen. Höchstes Organ der ASEAN ist die Gipfelkonferenz der
Staats- und Regierungschefs, die in unregelmäßigen Abständen tagt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Jakarta.
Die ASEAN plant bis zum Jahr 2002 die Schaffung der Freihandelszone AFTA.
MERCOSUR
Abkürzung für spanisch Mercado Común del Cono Sur (Gemeinsamer Markt des südlichen Amerikas), 1991 im Vertrag
von Asunción zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vereinbarte Freihandelskooperation zur
Bildung eines gemeinsamen Marktes mit einheitlichen Außenzöllen und Normen sowie einer harmonisierten
Wirtschaftspolitik und einer gemeinsamen Währung. Assoziiert sind Chile und Bolivien.
Chronologie der Wirtschaft im 20. Jahrhundert
1903 Internationale Währungskonferenz in Berlin: Beschluss eines festen Währungsverhältnisses zwischen den Silberund den Goldwährungsländern.
1927 Erste Weltwirtschaftskonferenz der Geschichte in Genf.
1929 Börsensturz in New York am 24. Oktober ("schwarzer Freitag"); Beginn der Weltwirtschaftskrise
1930 Weltwirtschaftskonferenz in Genf kann sich nicht auf verbindliche Regelungen für den Welthandel einigen.
1932 Die skandinavischen Länder, Belgien und Holland unterzeichnen eine Vereinbarung über wirtschaftliche
Zusammenarbeit.
1933 Roosevelt führt in den USA die Politik des "New Deals" ein. Die Weltwirtschaftskonferenz in London kann über
Fragen der Währungsstabilisierung keine Einigung erzielen.
1944 Auf der Konferenz von Bretton Woods beschließen die 44 Teilnehmerstaaten die Errichtung der Weltbank und
des Internationalen Währungsfonds sowie eine Neuordnung der Weltwirtschaft.
1945 Der Internationale Währungsfonds nimmt seine Arbeit auf. 1946 Die Weltbank nimmt ihre Tätigkeit auf.
1947 Mit dem Marshall-Plan verkünden die USA ein wirtschaftliches Hilfsprogramm für Europa. Unterzeichnung des
General Agreement on Tariffs and Trade - GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen).
1948 Einführung der Zollunion der Beneluxstaaten. Gründung der OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche
Zusammenarbeit). Währungsreform in Deutschland.
1949 Gründung des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) der Ostblockstaaten Sowjetunion, Bulgarien,
Polen, Ungarn, Rumänien und Tschechoslowakei.
1952 Vertrag über die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl).
1957 Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und
der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die beide 1958 in Kraft treten.
1960 Sieben nicht an der EWG beteiligte westeuropäische Staaten gründen die EFTA (Europäische Freihandelszone).
Gründung der OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder). Gründung der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung(OECD), hervorgegangen aus der OEEC.
1961 Die Errichtung des Zentralamerikanischen Gemeinsamen Marktes (LAFTA) tritt in Kraft.
1965 Unterzeichnung des EG-Fusionsvertrages.
1967 Die EWG wird zusammen mit der EGKS und EURATOM integrierter Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft
(EG). Gründung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO).
1968 Gründung der Organisation der arabischen Erdölexportländer (OAPEC).
1969 Wirtschaftszusammenschluss lateinamerikanischer Staaten zum Andenpakt.
1972 Die EG-Staaten führen die so genannte Währungsschlange ein, ein Wechselkurssystem mit geringer
Schwankungsbreite.
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1973 Großbritannien, Irland und Dänemark treten der EG bei. Öl-Krise: Die Organisation Erdöl exportierender Länder
erhöht die Ölpreise im Verlauf des Jahres drastisch, womit die größte Rezession seit der Weltwirtschaftskrise
ausgelöst wird. Gründung der Wirtschaftsgemeinschaft Karibischer Gemeinsamer Markt (CARICOM).
Freihandelsabkommen zwischen EG und EFTA tritt in Kraft. Sechs EG-Mitgliedstaaten lassen bei festen
Wechselkursen untereinander die Währungen gegenüber Drittwährungen (Dollar) floaten.
1975 In Lomé unterzeichnen EG und die 46 AKP-Staaten (Länder im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum)
ein Abkommen über Handel, technische und finanzielle Zusammenarbeit (Lomé I). Erstes G7-Treffen mit den
Teilnehmern USA, Bundesrepublik Deutschland, Japan, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada.
1976 China lockert seine Planwirtschaft.
1978 Die Arbeitslosigkeit nimmt weltweit dramatisch zu.
1979 Das Europäisches Währungssystem (EWS) tritt in Kraft. In Lomé wird das Lomé II-Abkommen zwischen der EG
und nunmehr 58 AKP-Staaten unterzeichnet. Eine zweite drastische Ölpreiserhöhung um rund 50 % führt
besonders in den USA und Großbritannien zu wirtschaftlicher Stagnation.
1981 Mit dem Beitritt Griechenlands als zehntem EG-Mitglied wird die Süderweiterung der EG eingeleitet.
1882 Schwerste Rezession seit 1945 weltweit: die Arbeitslosigkeit steigt in den USA auf rund 10 % (in der
Bundesrepublik Deutschland auf 7,5 %).
1984 Die EG und mittlerweile 65 AKP-Staaten unterzeichnen das Lomé III-Abkommen.
1986 Spanien und Portugal treten der EG bei. Infolge einer Änderung der Marktstrategie der OPEC-Staaten kommt es
zu einem Preissturz für Erdöl. Die EG-Mitgliedstaaten unterzeichnen die Einheitliche Europäische Akte zur
Herstellung eines Europäischen Binnenmarktes.
1987 "Schwarzer Montag" am New Yorker Aktienmarkt (19.10.) mit starken Kurseinbrüchen an den Weltbörsen.
Weltweite Krise in der Stahlproduktion kostet Zehntausende von Arbeitsplätzen. Die zwölf EG-Staaten einigen
sich in Brüssel auf eine Agrarreform.
1989 Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks kommt es zu einer Hyperinflation in den
osteuropäischen Staaten. Die EG und 68 AKP-Staaten unterzeichnen das Lomé IV-Abkommen. Gründung des
Wirtschaftsbündnisses APEC (Asiatisch-pazifische wirtschaftliche Zusammenarbeit).
1990 Als Folge der deutschen Wiedervereinigung und der damit eskalierenden Kosten gerät die Deutsche Mark auf
den Finanzmärkten unter Druck. In den USA, Frankreich und Großbritannien endet eine Phase wirtschaftlicher
Prosperität. In der EG tritt die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (Wechselkursverbund) in Kraft.
1991 Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) löst sich auf.
1992 Mit der Angleichung von nationalem mit EG-Recht ist der Europäische Binnenmarkt verwirklicht. Kanada, USA
und Mexiko unterzeichnen Übereinkunft über eine nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA).
1993 Der Maastrichter Vertrag (1992) über die Europäische Union (EU) tritt in Kraft.
1994 Mit dem Freihandelsabkommen zwischen EG und EFTA tritt der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Die
Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) löst das GATT ab.
1997 Arbeitslosigkeit erreicht Rekordniveau in Europa: in Deutschland sind 4,3 Millionen Menschen arbeitslos.
1999 Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mit einem festen
Wechselkursverhältnis unter den Teilnehmerstaaten.
Zollunion:
Wirtschaftlicher Zusammenschluss von Ländern, bei dem alle Zölle und sonstigen Handelsschranken
für den Handel zwischen den Mitgliedsländern abgeschafft werden und gleichzeitig eine gemeinsame
Außenpolitik gegenüber Drittländern praktiziert wird.
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Gemeinsamer Markt: (Binnenmarkt)
- Freie Beweglichkeit von Arbeitskräften (Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassung)
- Uneingeschränkter Kapitalverkehr
- Gemeinsame Wettbewerbspolitik
- Angleichung aller für den Wettbewerb relevanten Rechtsformen.
- Faktormobilität (Arbeit, Kapital, Boden)
Wirtschafts- und Währungsunion:
Bei ihr wird eine gemeinsame Währung eingeführt und die Verantwortung für die Geldpolitik einer
gemeinsamen Zentralbank zugewiesen. Z.B. (EWU – 12 Mitgliedstaaten)
(von den 15 Mitgliedstaaten der EU sind England, Dänemark und Schweden nicht Mitglieder der
Währungsunion)
Politische Unio:
Bei ihr gehen die zentralen Politikbereiche auf eine gemeinsame Regierungsstelle über.
Z.B. (USA – 50 Bundes-Staaten)
Abschließungseffekt:
- Die Einfuhr eines Unionslandes aus Drittländern wird aufgrund einer Zollunion immer dann
sinken, wenn vor der Gründung der Zollunion der Angebotspreis der Drittländer zuzüglich
Zoll unter dem Angebotspreis der Partnerländer liegt. Aber nach der Gründung der Zollunion
über dem Angebotspreis der Partnerländer liegt.
- Dieser Effekt ist deshalb möglich, weil den Preis der Partnerländer nun kein Zoll mehr erhoben
wird.
Handelsschaffung:
Handelsschaffende Wirkung  positiv (dominiert)
- Abbau aller Handelsschranken.
- Dadurch Umverteilung der Produktion von weniger wettbewerbsfähigen Standhorten hin zu
wettbewerbsfähigeren
- Dadurch sinkt der Preis für die Verbraucher
Handelsumlenkung:
Handelsumlenkende Wirkung  negativ
Anbieter
Mexiko
Brasilien
USA ohne Freihandelzone
Ohne Zoll
120 $
100 $
USA ohne Freihandelzone
Mit Zoll (30 %)
156 $
130 $
Mexiko
Brasilien
120 $
100 $
120 $
(zollfrei)
130 $
Bezieher
Anbieter
In diesem Fall entscheidet
sich die USA für das
Produkt aus Brasilien
Bezieher
USA mit Abkommen der
Freihandelzone. Ohne Zoll
(NAFTA)
USA ohne Freihandelzone
Mit Zoll (30 %)
In diesem Fall entscheidet
sich die USA für das
Produkt aus Mexiko da sie
es zollfrei beziehen kann.
Europäische Union:
Geht auf den Zusammenschluss einiger westeuropäischer Staaten zurück, der aus den Erfahrungen des
2. Weltkrieges heraus helfen sollte, die andauernde Rivalität in Europa zu überwinden.
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Abb. 1-10: Integration im Rahmen des EU-Binnenmarktes (Buch S. 22)
Binnenmarkt: Integrationsstrategie
Freier Handel
Freier Warenverkehr
 Wegfall von
Grenzkontrollen
 Harmonisierung oder
gegenseitige
Annerkennung von
Normen und Vorschriften
 Steuerharmonisierung
Freier
Dienstleistungsverkehr
Faktormobilität
Freier Kapitalverkehr
Freier Personenverkehr
 Liberalisierung der
Finanzdienste
 Größere Freizügigkeit für
Geld- und KapitalBewegungen
 Wegfall von
Grenzkontrollen
 Harmonisierung der
Banken- und
Versicherungsaufsicht
 Schritte zu einem
gemeinsamen Markt
für Finanzleistungen
 Öffnung der Transportund Telekommunikationsmärkte
 Liberalisierung des
Wertpapierverkehrs
 mehr Handel
 mehr Wohlfahrt
(handelsschaffender Effekt)
- Mehr regionale Handelsliberalisierung
könnte entsprechende multilaterale
Vereinbarungen später erleichtern.
 Niederlassungs- und
Beschäftigungsfreiheit
Für EG-Bürger
 Verstärkte
Außenkontrolle
Pro
- mehr Handelsliberalisierung
 Harmonisierung der
Einreise-, Asyl-, Waffen-,
und Drogengesetze
Contra
- Wohlfahrtsmindernde Effekte durch
Handelsumlenkung
(Handelsumlenkender Effekt)
( Siehe Mexiko )
- Eine Schädigung eines Drittlandes
ist möglich
(siehe Brasilien)
- Denken in Handelsblöcken könnte
multilaterale Vereinbarung erschweren
Mit dem Binnenmarkt werden eine Reihe ökonomischer Vorteile verbunden. (Im Buch S. 23)
-
Intensivierung des Wettbewerbs
Positiven Wirkung auf die Geschwindigkeit des Strukturwandels
Ausnutzung von Größenvorteilen (erhebliche Kosteneinsparungen in der Produktion)
Wegfall administrativer Hemmnisse (Kosteneinsparungen auf Unternehmensebene)
Preissenkungen (Kosteneinsparungen werden an die Verbraucher weitergegeben)
Allerdings sind die im Rahmen des Binnenmarktes vorgenommenen Maßnahmen der
Handelsliberalisierung auch mit Problemen verbunden.
- Strukturwandel wird notwendig
- Arbeitsplatzverluste (im Zuge des Strukturwandels)
2 Zahlungsbilanz und Devisenmarkt
2.1 Die Zahlungsbilanz (Im Buch ab S. 25)
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Die starken internationalen Verflechtungen der meisten Volkswirtschaften machen es erforderlich, die
außenwirtschaftlichen Beziehungen in vielen ökonomischen Analysen und wirtschaftspolitischen
Überlegungen in die Betrachtung einzubeziehen.
► Daten hierfür sind in der Zahlungsbilanz enthalten.
Teilbilanzen der unterschiedlichen ökonomischen Transaktionen zwischen In- und Ausländern nach
der Art der Transaktionen.
Leistungsbilanz
Handelsbilanz
1.Warenverkehr
Dienstleistungsbilanz
2. Dienstleistungsverkehr
(GATS)
3. Laufende unentgeltliche Leistungen
(z.B. Zahlungen an Familien die sich im Ausland
befinden. Untengeldliche Übertragung von Kapital
4. Erwerbs- und Vermögenseinkommen
(z.B. Amerikanische Anleihen und daraus entstandene
Zinseinkommen.
Kapitalbilanz
Bilanz der Vermögensübertragung
5. Vermögensübertragungen
z.B. Schuldenerlass.
Nicht bedeutend bei statischen Analysen
Kapitalbilanz
6.Kapitalverkehr außer jenem
der Zentralbank
z.B.: Erwerb von ausländischen
Vermögenswerten (Assets)
Devisenbilanz
7. Veränderung der
Währungsreserven
Der Zentralbank
Bei Kapitalexport:
- Aufbau von Vermögensansprüchen (Forderungen) an
das Ausland.
- Abbau von Verbindlichkeiten
gegenüber dem Ausland.
Bei Kapitalimport:
- Abbau von Vermögensansprüchen (Forderungen) an
das Ausland.
- Aufbau von Verbindlichkeiten
gegenüber dem Ausland.
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Leistungsbilanz:
Die Summe aus Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz, Bilanz der Erwerbs- und
Vermögenseinkommen und den laufenden Übertragungen nennt man Leistungsbilanz. Entsprechen
spricht man bei der Differenz zwischen den Credit-Eintragungen und den Debit-Eintragungen vom
Leistungsbilanzsaldo.
Credit: Transaktionen die zu Zahlungseingängen führt.
Debit: Transaktionen die zu Zahlungsausgängen führt.
Kapitalbilanz:
Die Kapitalbilanz zeichnet die Veränderung von finanziellen Forderungen an das Ausland auf. Man
spricht von Kapitalexporten/Kapitalimporten, wenn sich durch diese Transaktion die
Forderungen/Verbindlichkeiten der Inländer an Ausländer erhöhen.
Unterscheidung:
-
langfristiger Kapitalverkehr:
 Direktinvestitionen (z.B. deutsche Anlagen im Ausland),
 Wertpapieranlagen (z.B. der Kauf und Verkauf ausländischer Aktien und Anleihen)
 Gewährung von Krediten an das Ausland
 Aufnahme von Krediten aus dem Ausland
- kurzfristiger Kapitalverkehr
 internationale Kontenbewegungen
 Einräumung von Handelskrediten im internationalen Handel.
Devisenbilanz:
In der Devisenbilanz werden die Veränderungen der Währungsreserven der Zentralbank und der
Verbindlichkeiten erfasst.
Währungsreserven setzten sich vor allem aus:
- Gold
- Devisen (Buchgeld in ausländischer Währung)
- Sorten (Bargeld ausländischer Währung)
zusammen.
Zahlungsbilanz
Credit (Zahlungseingänge)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Debit (Zahlungsausgänge)
Warenexporte
Dienstleistungsexporte
Empfangene Erwerbs- und
Vermögenseinkommen
1.
2.
Empfangene laufende Übertragungen
Empfangen Vermögensübertragungen
Kapitalimporte
Abnahme an Währungsreserven
4.
5.
6.
7.
3.
Warenimporte
Dienstleistungsimporte
Geleistete Erwerbs- und
Vermögenseinkommen
Geleistete laufende Übertragungen
Geleistete Vermögensübertragungen
Kapitalexporte
Zunahme an Währungsreserven
1. Handelsbilanz-Saldo = Warenexporte abzüglich Warenimporte
2. Dienstleistungsbilanz-Saldo = (Dienstleistungsverkehrexporte + Empfangene Erwerbs- und
Vermögenseinkommen) abzüglich (Dienstleistungsverkehrimporte + Geleistete Erwerbs- und
Vermögenseinkommen)
3. Bilanz-Saldo der Vermögensübertragung = (Empfange laufende Übertragungen + Empfangene
Vermögensübertragungen) abzüglich (Geleistete laufende Übertragungen + Geleistete
Vermögensübertragungen)
4. Kapitalbilanz-Saldo = Kapitalimporte (Zahlungseingänge) abzüglich Kapitalexporte
(Zahlungsausgänge)
5. Devisenbilanz-Saldo = Abnahme an Währungsreserven abzüglich Zunahme an Währungsreserven
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1. Bsp.: Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan
Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ
bzw. Gegenwert in €: 1.000 €
Zahlung erfolgt in Ұ auf das Konto von Siemens bei der japanischen Band „Japo“ in Tokio.
Zahlungsbilanz/Deutschland in €
Credit
Debit
Warenexporte 1.000 €
(Zahlungseingänge)
Kapitalexport 1.000 €
(Zahlungsausgänge)
1.000 €
1.000 €
2. Bsp.: Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan
Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ
bzw. Gegenwert in €: 1.000 €
Zahlung erfolgt in € durch Überweisung des japanischen Importeurs von seinem Konto bei der
Deutschen Bank Frankfurt, auf das Konto von Siemens bei der Dresdner Bank in Frankfurt.
Zahlungsbilanz/Deutschland in €
Credit
Debit
Warenexporte 1.000 €
(Zahlungseingänge)
Kapitalexport 1.000 €
(Zahlungsausgänge)
1.000 €
1.000 €
3. Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan
Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ
bzw. Gegenwert in €: 1.000 €
Siemens tauscht bei der Dresdner Bank (Hausbank) ihr Ұ-Guthaben in € um.
Zahlungsbilanz/Deutschland in €
Credit
Debit
Kapitalimport 1.000 €
(Zahlungseingänge)
Kapitalexport 1.000 €
(Zahlungsausgänge)
1.000 €
1.000 €
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Alternativdarstellung:
Leistungsbilanz ►
Güterimport
Güterexport
 Importe von Waren
und Diensten
 Export von Waren
und Diensten
 geleistete Erwerbs- und
Vermögenseinkommen
 empfangene Erwerbsund
Vermögenseinkommen
 geleistete Übertragungen
Finanzierungssaldo
=
Kapitalverkehrssaldo
 empfangene Übertragungen
Kapitalexport
 Direktinvestition
Kapitalimport
 Portfolioinvestitionen
 Direktinvestition
 Kreditgewährung
 Portfolioinvestitionen
 Zahlungsverkehr
 Kreditaufnahme
 Transaktionen der
Zentralbank
 Zahlungsverkehr
◄ Kapitalbilanz
 Transaktionen der
Zentralbank
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