VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 3. Freiwillige Exportselbstbeschränkung P Ainl Paut Pw` Pw G a Z b Ninl X X1 X1` X2` X2 Export: Fläche „Z“ Konsumentenrente: - Fläche [G, a, Z, b ] Produzentenrente: + Fläche [G ] Strategie: „Second Best“ 4. Administrative Beschränkung Rechtfertigungsgründe, mit denen protektionistische Maßnahmen von nationaler Seite begründet werden. 1. Schutz vor „unfairem“ Wettbewerb Wettbewerbsdruck aus Billiglohnländern 2. Milderung von Anpassungshärten und unerwünschten Verteilungseffekten 3. Überwindung vorübergehender Wettbewerbsunterlegenheit “infant industry“ - Argument 4. These der Versorgungssicherheit z.B. Land A ist vom Land B mit Versorgung von Kartoffeln abhängig. 1.4 Multilaterale Handelsabkommen (Buch S. 16) Mittelpunkt dieses Kapitels: Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on Tarifs and Trade) Bemühungen zur Liberalisierung des Welthandels. Ziel: - Den Lebensstandard - Die Beschäftigung - Das Realeinkommen - Die Versorgung mit Ressourcen Über ein möglichst freies Welthandelssystem zu verbessern. GATT multilaterales Handelsabkommen, in dem sich die Mitgliedsstaaten bestimmten handelspolitischen Regeln unterwerfen. GATT ist gleichzusetzen mit: - Internationalen Währungsfond - Weltbank Seite 1 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Zielkonflikt: Einen gangbaren Mittelweg zwischen möglichst offenen Märkten einerseits und dem Trend zu protektionistischen Maßnamen andererseits zu finden. Grundsätze des GATT: - Gewährung einer allgemeinen Meistbegünstigung Abbau von Zöllen Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen sonstige Diskriminierungen Streitbeilegung Gewährung einer allgemeinen Meistbegünstigung: Jede Vertragspartei kommt in den Genuss des günstigsten Zollsatzes sowie der übrigen bei der Ein- und Ausfuhr erhobenen Abgaben und Belastungen. Gleichbehandlung auf dem niedrigsten Niveau. Alle Länder müssen gleich hohe Barrieren einbauen wie das Land mit der niedrigsten Barriere. Abb. 1-8: Die Struktur der neuen Welthandelsorganisation WTO (Buch S. 18) 3 Säulen des WTO: WTO World trade Organisation Welthandelsorganisation MTA GATS Multilateral Trade in Goods Agreements General Agreement on Trade in Services Dienstleistungsabkommen (Diskriminierung den Entwicklungsländern gegenüber) TRIPS Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights Geistige Eigentumsrechte Patente Lizenzen GATT Landwirtschaftsabkommen Textilabkommen Abkommen über Auslandsinvestitionen .......... .......... Seite 2 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 1.5 Regionale Integration (Buch S. 19) Zusammenschluss mehrerer Staatsräume zu einem Wirtschaftsgebiet mit bestimmten wirtschaftlichen Freiheiten. Formen der regionalen Integration Integrationsform Freihandelszone Zollunion Keine Handelsschranken (Zollschranken) zwischen den Mitgliedern Gemeinsamer Außenzoll (beim Import) Freie Bewegung von ProduktionsFaktoren (Boden, Arbeit, Kapital ist zwischen den Länder mobil) Harmonisierung der Geld- und Währungspolitik Gemeinsame Regierung mit zentralen Politikbereichen Gemeinsamer Markt Wirtschafts- und Währungsunion Politische Union Freihandelszone: Hier werden alle Zölle auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten eliminiert. (Keine gemeinsamen Außenhandelsvorschriften gegenüber Drittländern.) z.B. : NAFTA (North American Free Trade Agreement) Freihandelszone zwischen : - Kanada - Mexiko - USA Abkürzung für englisch North American Free Trade Agreement, nordamerikanisches Freihandelsabkommen, am 1. 1. 1994 zwischen den USA, Kanada und Mexiko in Kraft getretene Vereinbarung zur Schaffung einer Freihandelszone zur Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und zur Erleichterung von Investitionen, mit der das seit 1989 bestehende kanadisch-mexikanische Freihandelsabkommen (Canada-US Free Trade Agreement; CUSTA) regional und inhaltlich erweitert wurde. Mit dem vereinbarten Abbau der Zölle und Handelsbeschränkungen innerhalb von 15 Jahren bildet die NAFTA mit rund 360 Mio. Menschen (2000) nach dem Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union) die zweitgrößte Freihandelszone. In der erstmaligen Verbindung zwischen zwei Industriestaaten und einem Entwicklungs- bzw. Schwellenland suchen v. a. die USA und Mexiko neben der Verbesserung ihrer ökonomischen Position die Lösung bilateraler Probleme (Migration, ökonomische und politische Instabilität) durch handelspolitsche Verflechtung. Institutionell verfügt die NAFTA lediglich über eine Handelskommision sowie eine Schiedskommission zur Klärung von Handelsstreitigkeiten. EFTA (Europäische Freihandelszone) englisch European Free Trade Association, Abkürzung EFTA, 1960 erfolgter Zusammenschluss mehrerer europäischer Länder zu einer Freihandelszone. 2000 waren Island (seit 1970), Liechtenstein (seit 1991), Norwegen (Gründungsmitglied) und die Schweiz (Gründungsmitglied) Mitglieder der EFTA. Die früheren Mitglieder Dänemark, Finnland, Großbritannien, Österreich, Portugal und Schweden schieden aus, als sie Vollmitglieder der EG bzw. EU wurden. Organisation Oberstes Organ der EFTA ist der EFTA-Rat, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Seine Arbeit wird von verschiedenen Komitees (u. a. Wirtschaftskomitee) unterstützt. Das EFTA-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf. Seite 3 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 ASIAN Abkürzung für englisch Association of South East Asian Nations (Verband Südostasiatischer Staaten), am 8. 8. 1967 in Bangkok gegründete Organisation (an Stelle der von Malaysia, den Philippinen und Thailand 1961 gegründeten Association of South East Asia, ASA); Mitglieder (Stand: Anfang 2001): Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam. Ziel ist die Förderung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher, technischer, kultureller und sozialer Interessen. Höchstes Organ der ASEAN ist die Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs, die in unregelmäßigen Abständen tagt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Jakarta. Die ASEAN plant bis zum Jahr 2002 die Schaffung der Freihandelszone AFTA. MERCOSUR Abkürzung für spanisch Mercado Común del Cono Sur (Gemeinsamer Markt des südlichen Amerikas), 1991 im Vertrag von Asunción zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vereinbarte Freihandelskooperation zur Bildung eines gemeinsamen Marktes mit einheitlichen Außenzöllen und Normen sowie einer harmonisierten Wirtschaftspolitik und einer gemeinsamen Währung. Assoziiert sind Chile und Bolivien. Chronologie der Wirtschaft im 20. Jahrhundert 1903 Internationale Währungskonferenz in Berlin: Beschluss eines festen Währungsverhältnisses zwischen den Silberund den Goldwährungsländern. 1927 Erste Weltwirtschaftskonferenz der Geschichte in Genf. 1929 Börsensturz in New York am 24. Oktober ("schwarzer Freitag"); Beginn der Weltwirtschaftskrise 1930 Weltwirtschaftskonferenz in Genf kann sich nicht auf verbindliche Regelungen für den Welthandel einigen. 1932 Die skandinavischen Länder, Belgien und Holland unterzeichnen eine Vereinbarung über wirtschaftliche Zusammenarbeit. 1933 Roosevelt führt in den USA die Politik des "New Deals" ein. Die Weltwirtschaftskonferenz in London kann über Fragen der Währungsstabilisierung keine Einigung erzielen. 1944 Auf der Konferenz von Bretton Woods beschließen die 44 Teilnehmerstaaten die Errichtung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds sowie eine Neuordnung der Weltwirtschaft. 1945 Der Internationale Währungsfonds nimmt seine Arbeit auf. 1946 Die Weltbank nimmt ihre Tätigkeit auf. 1947 Mit dem Marshall-Plan verkünden die USA ein wirtschaftliches Hilfsprogramm für Europa. Unterzeichnung des General Agreement on Tariffs and Trade - GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). 1948 Einführung der Zollunion der Beneluxstaaten. Gründung der OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit). Währungsreform in Deutschland. 1949 Gründung des Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) der Ostblockstaaten Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Ungarn, Rumänien und Tschechoslowakei. 1952 Vertrag über die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). 1957 Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die beide 1958 in Kraft treten. 1960 Sieben nicht an der EWG beteiligte westeuropäische Staaten gründen die EFTA (Europäische Freihandelszone). Gründung der OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder). Gründung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung(OECD), hervorgegangen aus der OEEC. 1961 Die Errichtung des Zentralamerikanischen Gemeinsamen Marktes (LAFTA) tritt in Kraft. 1965 Unterzeichnung des EG-Fusionsvertrages. 1967 Die EWG wird zusammen mit der EGKS und EURATOM integrierter Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG). Gründung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO). 1968 Gründung der Organisation der arabischen Erdölexportländer (OAPEC). 1969 Wirtschaftszusammenschluss lateinamerikanischer Staaten zum Andenpakt. 1972 Die EG-Staaten führen die so genannte Währungsschlange ein, ein Wechselkurssystem mit geringer Schwankungsbreite. Seite 4 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark treten der EG bei. Öl-Krise: Die Organisation Erdöl exportierender Länder erhöht die Ölpreise im Verlauf des Jahres drastisch, womit die größte Rezession seit der Weltwirtschaftskrise ausgelöst wird. Gründung der Wirtschaftsgemeinschaft Karibischer Gemeinsamer Markt (CARICOM). Freihandelsabkommen zwischen EG und EFTA tritt in Kraft. Sechs EG-Mitgliedstaaten lassen bei festen Wechselkursen untereinander die Währungen gegenüber Drittwährungen (Dollar) floaten. 1975 In Lomé unterzeichnen EG und die 46 AKP-Staaten (Länder im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum) ein Abkommen über Handel, technische und finanzielle Zusammenarbeit (Lomé I). Erstes G7-Treffen mit den Teilnehmern USA, Bundesrepublik Deutschland, Japan, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada. 1976 China lockert seine Planwirtschaft. 1978 Die Arbeitslosigkeit nimmt weltweit dramatisch zu. 1979 Das Europäisches Währungssystem (EWS) tritt in Kraft. In Lomé wird das Lomé II-Abkommen zwischen der EG und nunmehr 58 AKP-Staaten unterzeichnet. Eine zweite drastische Ölpreiserhöhung um rund 50 % führt besonders in den USA und Großbritannien zu wirtschaftlicher Stagnation. 1981 Mit dem Beitritt Griechenlands als zehntem EG-Mitglied wird die Süderweiterung der EG eingeleitet. 1882 Schwerste Rezession seit 1945 weltweit: die Arbeitslosigkeit steigt in den USA auf rund 10 % (in der Bundesrepublik Deutschland auf 7,5 %). 1984 Die EG und mittlerweile 65 AKP-Staaten unterzeichnen das Lomé III-Abkommen. 1986 Spanien und Portugal treten der EG bei. Infolge einer Änderung der Marktstrategie der OPEC-Staaten kommt es zu einem Preissturz für Erdöl. Die EG-Mitgliedstaaten unterzeichnen die Einheitliche Europäische Akte zur Herstellung eines Europäischen Binnenmarktes. 1987 "Schwarzer Montag" am New Yorker Aktienmarkt (19.10.) mit starken Kurseinbrüchen an den Weltbörsen. Weltweite Krise in der Stahlproduktion kostet Zehntausende von Arbeitsplätzen. Die zwölf EG-Staaten einigen sich in Brüssel auf eine Agrarreform. 1989 Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks kommt es zu einer Hyperinflation in den osteuropäischen Staaten. Die EG und 68 AKP-Staaten unterzeichnen das Lomé IV-Abkommen. Gründung des Wirtschaftsbündnisses APEC (Asiatisch-pazifische wirtschaftliche Zusammenarbeit). 1990 Als Folge der deutschen Wiedervereinigung und der damit eskalierenden Kosten gerät die Deutsche Mark auf den Finanzmärkten unter Druck. In den USA, Frankreich und Großbritannien endet eine Phase wirtschaftlicher Prosperität. In der EG tritt die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (Wechselkursverbund) in Kraft. 1991 Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) löst sich auf. 1992 Mit der Angleichung von nationalem mit EG-Recht ist der Europäische Binnenmarkt verwirklicht. Kanada, USA und Mexiko unterzeichnen Übereinkunft über eine nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA). 1993 Der Maastrichter Vertrag (1992) über die Europäische Union (EU) tritt in Kraft. 1994 Mit dem Freihandelsabkommen zwischen EG und EFTA tritt der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) löst das GATT ab. 1997 Arbeitslosigkeit erreicht Rekordniveau in Europa: in Deutschland sind 4,3 Millionen Menschen arbeitslos. 1999 Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion mit einem festen Wechselkursverhältnis unter den Teilnehmerstaaten. Zollunion: Wirtschaftlicher Zusammenschluss von Ländern, bei dem alle Zölle und sonstigen Handelsschranken für den Handel zwischen den Mitgliedsländern abgeschafft werden und gleichzeitig eine gemeinsame Außenpolitik gegenüber Drittländern praktiziert wird. Seite 5 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Gemeinsamer Markt: (Binnenmarkt) - Freie Beweglichkeit von Arbeitskräften (Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassung) - Uneingeschränkter Kapitalverkehr - Gemeinsame Wettbewerbspolitik - Angleichung aller für den Wettbewerb relevanten Rechtsformen. - Faktormobilität (Arbeit, Kapital, Boden) Wirtschafts- und Währungsunion: Bei ihr wird eine gemeinsame Währung eingeführt und die Verantwortung für die Geldpolitik einer gemeinsamen Zentralbank zugewiesen. Z.B. (EWU – 12 Mitgliedstaaten) (von den 15 Mitgliedstaaten der EU sind England, Dänemark und Schweden nicht Mitglieder der Währungsunion) Politische Unio: Bei ihr gehen die zentralen Politikbereiche auf eine gemeinsame Regierungsstelle über. Z.B. (USA – 50 Bundes-Staaten) Abschließungseffekt: - Die Einfuhr eines Unionslandes aus Drittländern wird aufgrund einer Zollunion immer dann sinken, wenn vor der Gründung der Zollunion der Angebotspreis der Drittländer zuzüglich Zoll unter dem Angebotspreis der Partnerländer liegt. Aber nach der Gründung der Zollunion über dem Angebotspreis der Partnerländer liegt. - Dieser Effekt ist deshalb möglich, weil den Preis der Partnerländer nun kein Zoll mehr erhoben wird. Handelsschaffung: Handelsschaffende Wirkung positiv (dominiert) - Abbau aller Handelsschranken. - Dadurch Umverteilung der Produktion von weniger wettbewerbsfähigen Standhorten hin zu wettbewerbsfähigeren - Dadurch sinkt der Preis für die Verbraucher Handelsumlenkung: Handelsumlenkende Wirkung negativ Anbieter Mexiko Brasilien USA ohne Freihandelzone Ohne Zoll 120 $ 100 $ USA ohne Freihandelzone Mit Zoll (30 %) 156 $ 130 $ Mexiko Brasilien 120 $ 100 $ 120 $ (zollfrei) 130 $ Bezieher Anbieter In diesem Fall entscheidet sich die USA für das Produkt aus Brasilien Bezieher USA mit Abkommen der Freihandelzone. Ohne Zoll (NAFTA) USA ohne Freihandelzone Mit Zoll (30 %) In diesem Fall entscheidet sich die USA für das Produkt aus Mexiko da sie es zollfrei beziehen kann. Europäische Union: Geht auf den Zusammenschluss einiger westeuropäischer Staaten zurück, der aus den Erfahrungen des 2. Weltkrieges heraus helfen sollte, die andauernde Rivalität in Europa zu überwinden. Seite 6 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Abb. 1-10: Integration im Rahmen des EU-Binnenmarktes (Buch S. 22) Binnenmarkt: Integrationsstrategie Freier Handel Freier Warenverkehr Wegfall von Grenzkontrollen Harmonisierung oder gegenseitige Annerkennung von Normen und Vorschriften Steuerharmonisierung Freier Dienstleistungsverkehr Faktormobilität Freier Kapitalverkehr Freier Personenverkehr Liberalisierung der Finanzdienste Größere Freizügigkeit für Geld- und KapitalBewegungen Wegfall von Grenzkontrollen Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzleistungen Öffnung der Transportund Telekommunikationsmärkte Liberalisierung des Wertpapierverkehrs mehr Handel mehr Wohlfahrt (handelsschaffender Effekt) - Mehr regionale Handelsliberalisierung könnte entsprechende multilaterale Vereinbarungen später erleichtern. Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit Für EG-Bürger Verstärkte Außenkontrolle Pro - mehr Handelsliberalisierung Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen-, und Drogengesetze Contra - Wohlfahrtsmindernde Effekte durch Handelsumlenkung (Handelsumlenkender Effekt) ( Siehe Mexiko ) - Eine Schädigung eines Drittlandes ist möglich (siehe Brasilien) - Denken in Handelsblöcken könnte multilaterale Vereinbarung erschweren Mit dem Binnenmarkt werden eine Reihe ökonomischer Vorteile verbunden. (Im Buch S. 23) - Intensivierung des Wettbewerbs Positiven Wirkung auf die Geschwindigkeit des Strukturwandels Ausnutzung von Größenvorteilen (erhebliche Kosteneinsparungen in der Produktion) Wegfall administrativer Hemmnisse (Kosteneinsparungen auf Unternehmensebene) Preissenkungen (Kosteneinsparungen werden an die Verbraucher weitergegeben) Allerdings sind die im Rahmen des Binnenmarktes vorgenommenen Maßnahmen der Handelsliberalisierung auch mit Problemen verbunden. - Strukturwandel wird notwendig - Arbeitsplatzverluste (im Zuge des Strukturwandels) 2 Zahlungsbilanz und Devisenmarkt 2.1 Die Zahlungsbilanz (Im Buch ab S. 25) Seite 7 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Die starken internationalen Verflechtungen der meisten Volkswirtschaften machen es erforderlich, die außenwirtschaftlichen Beziehungen in vielen ökonomischen Analysen und wirtschaftspolitischen Überlegungen in die Betrachtung einzubeziehen. ► Daten hierfür sind in der Zahlungsbilanz enthalten. Teilbilanzen der unterschiedlichen ökonomischen Transaktionen zwischen In- und Ausländern nach der Art der Transaktionen. Leistungsbilanz Handelsbilanz 1.Warenverkehr Dienstleistungsbilanz 2. Dienstleistungsverkehr (GATS) 3. Laufende unentgeltliche Leistungen (z.B. Zahlungen an Familien die sich im Ausland befinden. Untengeldliche Übertragung von Kapital 4. Erwerbs- und Vermögenseinkommen (z.B. Amerikanische Anleihen und daraus entstandene Zinseinkommen. Kapitalbilanz Bilanz der Vermögensübertragung 5. Vermögensübertragungen z.B. Schuldenerlass. Nicht bedeutend bei statischen Analysen Kapitalbilanz 6.Kapitalverkehr außer jenem der Zentralbank z.B.: Erwerb von ausländischen Vermögenswerten (Assets) Devisenbilanz 7. Veränderung der Währungsreserven Der Zentralbank Bei Kapitalexport: - Aufbau von Vermögensansprüchen (Forderungen) an das Ausland. - Abbau von Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Bei Kapitalimport: - Abbau von Vermögensansprüchen (Forderungen) an das Ausland. - Aufbau von Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Seite 8 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Leistungsbilanz: Die Summe aus Handelsbilanz, Dienstleistungsbilanz, Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen und den laufenden Übertragungen nennt man Leistungsbilanz. Entsprechen spricht man bei der Differenz zwischen den Credit-Eintragungen und den Debit-Eintragungen vom Leistungsbilanzsaldo. Credit: Transaktionen die zu Zahlungseingängen führt. Debit: Transaktionen die zu Zahlungsausgängen führt. Kapitalbilanz: Die Kapitalbilanz zeichnet die Veränderung von finanziellen Forderungen an das Ausland auf. Man spricht von Kapitalexporten/Kapitalimporten, wenn sich durch diese Transaktion die Forderungen/Verbindlichkeiten der Inländer an Ausländer erhöhen. Unterscheidung: - langfristiger Kapitalverkehr: Direktinvestitionen (z.B. deutsche Anlagen im Ausland), Wertpapieranlagen (z.B. der Kauf und Verkauf ausländischer Aktien und Anleihen) Gewährung von Krediten an das Ausland Aufnahme von Krediten aus dem Ausland - kurzfristiger Kapitalverkehr internationale Kontenbewegungen Einräumung von Handelskrediten im internationalen Handel. Devisenbilanz: In der Devisenbilanz werden die Veränderungen der Währungsreserven der Zentralbank und der Verbindlichkeiten erfasst. Währungsreserven setzten sich vor allem aus: - Gold - Devisen (Buchgeld in ausländischer Währung) - Sorten (Bargeld ausländischer Währung) zusammen. Zahlungsbilanz Credit (Zahlungseingänge) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Debit (Zahlungsausgänge) Warenexporte Dienstleistungsexporte Empfangene Erwerbs- und Vermögenseinkommen 1. 2. Empfangene laufende Übertragungen Empfangen Vermögensübertragungen Kapitalimporte Abnahme an Währungsreserven 4. 5. 6. 7. 3. Warenimporte Dienstleistungsimporte Geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen Geleistete laufende Übertragungen Geleistete Vermögensübertragungen Kapitalexporte Zunahme an Währungsreserven 1. Handelsbilanz-Saldo = Warenexporte abzüglich Warenimporte 2. Dienstleistungsbilanz-Saldo = (Dienstleistungsverkehrexporte + Empfangene Erwerbs- und Vermögenseinkommen) abzüglich (Dienstleistungsverkehrimporte + Geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen) 3. Bilanz-Saldo der Vermögensübertragung = (Empfange laufende Übertragungen + Empfangene Vermögensübertragungen) abzüglich (Geleistete laufende Übertragungen + Geleistete Vermögensübertragungen) 4. Kapitalbilanz-Saldo = Kapitalimporte (Zahlungseingänge) abzüglich Kapitalexporte (Zahlungsausgänge) 5. Devisenbilanz-Saldo = Abnahme an Währungsreserven abzüglich Zunahme an Währungsreserven Seite 9 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 1. Bsp.: Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ bzw. Gegenwert in €: 1.000 € Zahlung erfolgt in Ұ auf das Konto von Siemens bei der japanischen Band „Japo“ in Tokio. Zahlungsbilanz/Deutschland in € Credit Debit Warenexporte 1.000 € (Zahlungseingänge) Kapitalexport 1.000 € (Zahlungsausgänge) 1.000 € 1.000 € 2. Bsp.: Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ bzw. Gegenwert in €: 1.000 € Zahlung erfolgt in € durch Überweisung des japanischen Importeurs von seinem Konto bei der Deutschen Bank Frankfurt, auf das Konto von Siemens bei der Dresdner Bank in Frankfurt. Zahlungsbilanz/Deutschland in € Credit Debit Warenexporte 1.000 € (Zahlungseingänge) Kapitalexport 1.000 € (Zahlungsausgänge) 1.000 € 1.000 € 3. Siemens verkauft Telephongeräte nach Japan Wert ursprünglich in Ұ: 10.000 Ұ bzw. Gegenwert in €: 1.000 € Siemens tauscht bei der Dresdner Bank (Hausbank) ihr Ұ-Guthaben in € um. Zahlungsbilanz/Deutschland in € Credit Debit Kapitalimport 1.000 € (Zahlungseingänge) Kapitalexport 1.000 € (Zahlungsausgänge) 1.000 € 1.000 € Seite 10 von 11 VWL Internationale Wirtschaftsbeziehung 22.02.2003 Alternativdarstellung: Leistungsbilanz ► Güterimport Güterexport Importe von Waren und Diensten Export von Waren und Diensten geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen empfangene Erwerbsund Vermögenseinkommen geleistete Übertragungen Finanzierungssaldo = Kapitalverkehrssaldo empfangene Übertragungen Kapitalexport Direktinvestition Kapitalimport Portfolioinvestitionen Direktinvestition Kreditgewährung Portfolioinvestitionen Zahlungsverkehr Kreditaufnahme Transaktionen der Zentralbank Zahlungsverkehr ◄ Kapitalbilanz Transaktionen der Zentralbank Seite 11 von 11