Beschreibung Konzeptplan Dölsach113.8 kB

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2 BESCHREIBUNG KONZEPTPLAN
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT – FORTSCHREIBUNG 1
GEMEINDE DÖLSACH
2
Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
BESCHREIBUNG KONZEPTPLAN DÖLSACH
1
1.1
BAULICHE ENTWICKLUNG
ÜBERWIEGEND WOHNNUTZUNG
1.1.1
GÖRIACH
Zähler Nr.
W1)
Neubaugebiet nördlich der Großglocknerstraße, reine Wohnnutzung, ca. zur Hälfte
unbebaut. Ausweitung des Baulandes nicht geplant, Waldgrenze als Baulandgrenze im
Norden.
W2)
Neubaugebiet südlich der Großglocknerstraße mit der ehemaligen Galerie Rondula. Das
gewidmete Bauland ist inzwischen großteils bebaut. Im Süden ist keine Erweiterung des
Baulandes vorgesehen.
W3)
Abgegrenzte Fläche zwischen Großglocknerstraße und Gemeindestraße, relativ steile
Feuchtfläche. Die Erstellung eines Bebauungskonzeptes ist Voraussetzung für die
Baulandausweisung.
W5)
Baulandbereich nördlich und südlich der Großglocknerstraße. Ca. 2/3 der Fläche sind
bebaut, die übrigen Grundstücke als Baugrundstücke parzelliert. Die Erschließung ist
gegeben, ebenso die technisch-wirtschaftliche Baulandeignung. Durch eine weitere innere
Verdichtung können etliche Haushalte geschaffen und dadurch der Eigenbedarf weitgehend
gedeckt werden.
W46
Baulicher Entwicklungsbereich, im Anschluss an ein landwirtschaftliches Nebengebäude,
welches aufgrund seiner Lage und des Umgebungsbewuchses als typisches Kleinbauwerk
gestalterisch reizvoll ist, weshalb eine Möglichkeit zur Umnutzung zu einem Wohnhaus
gesucht wird. Die Erschließung und Planung folgt einem Gesamtkonzept, welches die
Erhaltung der Heckstruktur im Nordosten, als Zäsur zum Siedlungsbereich „M4“ anstrebt.
Die Verkaufs- und Erschließungsbedingungen sind privatrechtlich abgesichert. Zur
Sicherstellung einer geordneten Gesamtentwicklung und im Sinne des Landschaftsbildes
wird Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W 56
Ausweisung eines Baulichen Entwicklungsbereichs, durch den eine bestehende
Wohnbebauung zu einem Siedlungsgebiet zusammengefasst wird. Dadurch soll eine
Nachverdichtung ermöglicht werden, welche die Zersiedelung durch Einzelhäuser zu einer
kleinen Streusiedlung weiterentwickeln soll. Dadurch wird die bestehende Infrastruktur, der
Bereich ist voll erschlossen, besser genutzt, Bedarf besteht teilweise aus den umliegenden
Häusern. Die rechtliche Sicherstellung der Verkaufs- und Bebauungsbedingungen ist
Voraussetzung für die bedarfsorientierte Widmung von Bauland. Eine Beeinträchtigung des
Orts-, Straßen und Landschaftsbildes kann aufgrund der bestehenden Struktur und der
vorhandenen Bebauung ausgeschlossen werden.
W57
Erweiterung einer bestehenden Einzelhausbebauung, bestehend aus zwei Einzelhäusern
Richtung Westen. Die verkehrsmäßige Erschließung muß im Bereich der Unterführung unter
der Landesstraße verbessert werden, was aber zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes,
der Müllabfuhr bereits für die bestehenden Häuser notwendig ist und künftig auch
Wartungsarbeiten für die Infrastrukturen erleichtert. Die technischen Infrastrukturen sind
vorhanden, die Verbesserung der Erschließung im Sinne der Ausschöpfung der technischen
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Tel: 04852/64646 e-mail office@architektengemeinschaft.at
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Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
Möglichkeiten beim Bau von Häusern notwendig. Deshalb ist sie Voraussetzung für die
Ausweisung von Bauland. Zudem ist die rechtliche Sicherstellung der Verkaufs- und
Bebauungsbedingungen Voraussetzung für die bedarfsorientierte Widmung von Bauland.
Damit eine Beeinträchtigung des Orts-, Straßen und Landschaftsbildes vermieden werden
kann, ist die Erstellung eines Gesamtkonzepts notwendig. Zur Sicherstellung einer
geordneten
Gesamtentwicklung
und
im
Sinne
des
Landschaftsbildes
wird
Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W58
1.1.2
Erweiterung des Siedlungsgebiets Richtung Osten, im Süden des Neubaugebiets von
Göriach gelegen. Die Erschließung ist vorhanden und ausreichend. Im Sinne des
Landschaftsbildes wird der nördlich angrenzende Hang von einer Bebauung ausgespart. Zur
Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung sowie im Sinne des
Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt.
STRIBACH
W6)
Neubaugebiet von Stribach, ab dem zweiten Weltkrieg bebaut. Teile des Siedlungsbereiches
waren in der „Roten Zone – Wildbach“, daher im Freiland. Aufgrund von
Verbauungsmaßnahmen am Debantbach wurde die Gefahrenzone zurückgenommen, das
Gefahrenpotential hat sich verringert. Im Westen stellt die bestehende Bebauungsgrenze die
Baulandgrenze dar, im Norden und Osten die bestehenden Baulandgrenze. Insbesondere
im Südosten liegt ein beachtliches bauliches Entwicklungspotential. Hier ist zur
Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung und Erschließung ein
Bebauungsplan zu erlassen. Der Bereich um den Bildstock mit seinem ortsbildprägenden
Baumbestand ist durch Festlegungen im Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan von einer
baulichen Nutzung auszunehmen.
W7)
Siedlungsbereich, welcher zwischenzeitlich vollständig bebaut wurde.
W8)
Mittelfristige Zeitzone, im Besitz der Agrargemeinschaft Stribach. Der Bedarf wird mit 3-4
Grundstücken für Mitglieder der Agrargemeinschaft angenommen. Soweit die Fläche in
Auwaldfläche eindringt (Nordwesten), ist eine entsprechende positive Stellungnahme seitens
des Naturschutzsachverständigen Widmungsvoraussetzung.
W9)
Langfristige bauliche Entwicklungszone welche erst im Falle der gesamtheitlichen Klärung
der Verkehrserschließung als Bauland gewidmet werden kann. Die primäre Verwendung ist
für den Eigenbedarf vorgesehen.
W10)
Kurzfristige Entwicklungsfläche für Wohnnutzung, großteils bebaut.
W40)
Teilweise gewidmetes Bauland, mit drei Häusern bebaut. Der Freilandbereich zwischen den
bestehenden Gebäuden ist als Bauland vorgesehen. Eine Erweiterung ist weder nach
Norden noch nach Westen geplant. Angesichts dessen, daß die Entwicklungsfläche an eine
gewerblich genutzte Fläche anschließt (Zone „G1“), ist im Flächenwidmungsplan eine
entsprechende Baulandkategorie vorzusehen.
W41)
Mittelfristige bauliche Entwicklungszone für ca. zwei Einfamilienhäuser. Die Waldflächen
markieren nach Osten den Baulandbereich. Bei der Festlegung der Baulandkategorie ist die
Nähe zur gewerblichen Nutzung zu beachten.
W43)
Baulicher Entwicklungsbereich, welcher im Anschluss an zwei Wohnhäuser, welche als eine
typischen Zersiedelung aus den 1960/1970-er Jahren zu bezeichnen sind, ausgewiesen
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Raumordnungskonzept Dölsach
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worden ist. Zur Sicherstellung einer bodensparenden Bebauung und um die
Abstandsbestimmungen im Bereich des ursprünglichen Bestands (0,4-fache der Höhe jeden
Punktes, mindestens 3,0m) im Falle einer Baulandwidmung zu erhalten, wird
Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W45)
1.1.3
Baulicher Entwicklungsbereich mit Erweiterungsfläche Richtung Südwesten. Das als
Bauland gewidmete Siedlungsgebiet am südlichen Ortsrand von Stribach, ist
zwischenzeitlich großteils bebaut. Auch in der vorgesehenen Erweiterungsfläche sind die
Verkaufs- und Bebauungsbedingungen privatrechtlich abzusichern. Hinsichtlich der
Höhenentwicklung besteht, im Sinne der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Orts- und
Landschaftsbildes Bebauungsplanpflicht. Im Südosten und Südwesten sind Maßnahmen zur
Ortsrandbegrünung vorzusehen. Nachweis der Wohngebietstauglichkeit gemäß ÖN S5021
bzw. ÖN B8115 durch Lärmmessung als Widmungsvoraussetzung.
DÖLSACH
W11)
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich hier eine Häusergruppe angesiedelt. Die
Entwicklung ist raumplanerisch kritisch. Durch Festlegung der maximalen Baulandgrenze
entlang der bestehenden Baulandgrenze wird klargestellt, dass eine Ausdehnung des
Baulandes ausgeschlossen ist.
W12)
Die ursprüngliche Erweiterung des Baulandes nach Westen stand im Zusammenhang mit
dem ortsplanerischen Ziel, die Obstwiesen als typisches landwirtschaftliches Element der
Gemeinde zu erhalten. Gleichzeitig erfolgt eine Rückwidmung im Bereich der Hofstelle
nördlich des Entwicklungsbereichs. Damit wird eine raumordnerische Fehlentwicklung
beseitigt (Inselwidmung, in den 1980-er Jahren für einen weichenden Bruder des
Hofeigentümers erfolgt, jedoch nicht zur Ausführung gekommen und für den ursprünglichen
Widmungsgrund nicht mehr benötigt). Durch die Erweiterung des Siedlungsbereichs konnte
die bereits seit den 1980-er Jahren ausgewiesene Baulandreihe von Westen erschlossen
werden, die bestehende Feldmauer mit dem Heckenzug entlang der Straße im Osten blieb
erhalten, die Höhenentwicklung der Gebäude konnte verringert werden.
W13)
Primär durch Wohnnutzung geprägter Bereich im Norden von Dölsach, beidseitig des
Dölsacher Baches. Eine Erweiterung des Bereiches ist nicht vorgesehen, auch
topographisch kaum möglich. Erweiterungen sind innerhalb des Bestandes durch
Nachverdichtung möglich.
W14)
Bereich, geprägt durch Wohnanlagen. Die freie Fläche im Süden wird durch Ein- und
Doppelhäuser bebaut, die freien Flächen dazwischen vorwiegend durch Wohnanlagen.
W15)
Neubaubereich, primär Einzelhausbebauung, überwiegend bebaut. Durch innere
Verdichtung besteht einiges Potential in der baulichen Entwicklung. Landwirtschaftliche
Hofstellen sind bei der Festlegung im Flächenwidmungsplan zu berücksichtigen.
W16)
Baulicher Entwicklungsbereich, welcher großteils noch unbebaut ist.
W17)
Neubaugebiet, durch Einzelhäuser
Nachverdichtung vorhanden.
W18)
Der Bereich ist derzeit als Bauland gewidmet, jedoch nicht verfügbar. In einer
privatrechtlichen Vereinbarung ist sichergestellt, dass eine Bebauungsstudie erstellt wird, die
Erschließung und Art der Bebauung wird durch Bebauungsplan sichergestellt. Die
bebaut,
großteils
genutzt,
Potential
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in
der
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Herstellung der inneren Erschließung ist Voraussetzung für die Bildung von Bauplätzen. Es
wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Der Bebauung ist Voraussetzung für die Erlassung
von Baugenehmigungen.
W19)
Neubaubereich, derzeit ungefähr zur Hälfte bebaut, außer im Anschluss zu M2 sind
Bauplätze bereits gebildet. Neben der Bebauung dieser Grundstücke liegt der Schwerpunkt
der baulichen Entwicklung in der Nachverdichtung des Bestandes. Im südlichen Teil des
Entwicklungsbereiches, südöstlich von „M2“, ist durch eine Grundstücksneuordnung eine
zweckmäßige und bodensparende Bebauung und Erschließung des Gesamtbereiches
sicherzustellen. Im Nordosten ist ein geringfügige Baulanderweiterung vorgesehen, zur
Sicherstellung einer Erbfolgeregelung. Im Südwesten ist die Erweiterung des
Siedlungsbereiches geplant. In diesen beiden Erweiterungsbereichen ist die Erlassung von
Bebauungsplänen vorgesehen. Dies geschieht in Hinblick auf die zweckmäßige und
bodensparende Erschließung und Bebauung, die Sicherstellung von Maßnahmen zur
Ortsrandbegrünung und zur Sicherstellung einer gemäßigten Höhenentwicklung
insbesondere auch in Bezug zum Margarethenkirchl.
W20)
Baulicher Entwicklungsbereich, teilweise bebaut.
W22)
Neubaugebiet südlich der B 100, primär durch Einzelhäuser bebaut. Die Grundstücke sind
großteils bebaut, die bauliche Entwicklung erfolgt hauptsächlich durch Nachverdichtung des
Bestandes. An der Bundesstraße sind zwei Kleinbetriebe angesiedelt. Das Ziel der
weitestgehenden Vermeidung von Nutzungskonflikten ist bei der Wahl der Baulandkategorie
zu beachten. Der Bereich, der östlich der Straße Richtung Bahnhof liegt, wird durch
Errichtung einer Unterführung unter der B100 verkehrstechnisch besser erschlossen.
Dadurch kann der Verkehr innerhalb des Siedlungsbereiches besser verteilt werden.
W23)
Der südliche Teil des Siedlungsgebietes ist durch Wohnanlagen bebaut, bzw. im Besitz von
Bauträgern. Die Verkehrsaufschließung erfolgt Richtung Bahnhofsstraße, durch den Bereich
W22. Die Erschließung wird durch die dort beschriebene Maßnahme verbessert.
W24)
Fläche für zwei bis drei Häuser, im Besitz der Pfarre. Im Zusammenhang mit der geplanten
Renovierung der Pfarrkirche soll es der finanziellen Sicherstellung des Vorhabens dienen.
Insoferne ist öffentliches Interesse gegeben, die Herstellung des Zusammenhanges
Widmungsvoraussetzung.
W25)
Das Überspringen des Weges nach Süden für das einzelne, bestehende Haus, kann
raumordnerisch nicht begründet werden. Durch die Fortsetzung zu einer Reihe wäre es
begründbar. Gleichzeitig ist derzeit kein Baulandbedarf gegeben, sodass der
Entwicklungsstempel die Zeitzone 2 festlegt.
W26)
Gewidmetes Wohngebiet, großteils bebaut.
W27)
Neubaugebiet, das zum Großteil bebaut oder veräußert ist (Bauverpflichtung im Sinne des
Tiroler Grundverkehrsgesetzes).
W39)
Baulicher Entwicklungsbereich, muß entsprechend einem Gesamtkonzept erschlossen und
aufgeteilt werden. Die Verfügbarkeit der Flächen zu sozialverträglichen Preisen ist
Voraussetzung für eine Baulandausweisung. Das mit der ursprünglich bestandenen
Baulandwidmung verfolgte raumordnerische Ziel, dass Flächen zur Deckung des
Wohnbedarfs der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, wurde nicht erreicht, weshalb
die Fläche im Flächenwidmungsplan als Freiland gewidmet worden ist. Dies erfolgt unter
Berücksichtigung der Festlegungen im Örtlichen Raumordnungskonzept aus dem Jahr 2002.
Eine nachfolgende Baulandwidmung erfolgt im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes
bei Bedarf und mit privatrechtlicher Absicherung der Verkaufs- und Bebauungsbedingungen.
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Raumordnungskonzept Dölsach
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Im Sinne der Sicherstellung einer bodensparenden und zweckmäßigen Gesamtentwicklung
des Bereichs wird Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W44)
Fläche, welche Teil einer mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.9.1983 und Bescheid Zahl Ve546-31/80 vom 30.9.83 rückgewidmeten Baulandfläche ist. Die Begründung damals war der
fehlende Bedarf und die fehlende infrastrukturelle Erschließung. Langfristig wird der
Baulandbedarf gesehen, die ursprünglich bestandenen infrastrukturellen Mängel sind
beseitigt. Als Entwicklungsfläche wird der ökologisch weniger wertvolle Ostteil der Fläche
ausgewiesen,
wobei
die
Verkehrsaufschließung
und
der
Bedarfsnachweis
Baulandvoraussetzung ist. Die Verkehrsaufschließung hat derart zu erfolgen, dass eine
Verbindung zwischen dem nördlich angrenzenden Gemeindeweg und dem südlich
endenden Weg geschaffen wird.
W48)
Einzelhausbebauung, welche mit einem Zubau eine zweite Wohneinheit erhalten hat. Durch
Erlassung eines Bebauungsplans wurde die Bebauung im Sinne des Orts- und
Landschaftsbildes definiert. Dieser Bebauungsplan soll weiter bestehen, weshalb die
Baulandwidmung beibehalten wird.
W49)
Erweiterungsfläche für sozialen Wohnbau. Die Erschließung erfolgt entsprechend dem
Bedarf. Zur Sicherstellung der öffentlichen Interessen und zur Vermeidung einer
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird Bebauungsplanpflicht festgelegt. Die
380kV Leitung (Austrian Power Grip) wird mit seinem Abstandsbereich zur Erschließung, der
Anordnung der erforderlichen Stellplätze und der Grünflächen (Oberflächenversickerung u.
dgl.) genutzt.
1.1.4
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
W21)
Mittelfristiger
Entwicklungsbereich,
Baulandvoraussetzung ist.
dessen
verkehrstechnische
W29)
Siedlungsgebiet, das nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Die Grundstücke sind großteils
als Baugrundstücke parzelliert. Ca. 75 % des Bereichs sind nicht bebaut, daher bestehen
große Entwicklungsmöglichkeiten. Im Südosten erfolgt die Aufschließung von W30 über den
Entwicklungsbereich. Zur Sicherstellung einer bodensparenden und zweckmäßigen
Erschließung von „W30“ ist die Erlassung eines Bebauungsplanes im betroffenen Bereich
vorgesehen.
W30)
Bereich zwischen Gemeindeweg und Gödnacherbach. Entlang des Gemeindeweges ist der
westliche Teil als Wohngebiet gewidmet. Die dahinterliegende Fläche ist aufgrund des
Gefährdungsbereiches „Wildbach – rot“ als Freiland gewidmet, jedoch durch Rücknahme der
Zone mögliches Bauland. Der Nachweis einer bodensparenden und zweckmäßigen
Bebauung und Erschließung ist ebenso Baulandvoraussetzung, wie der Nachweis der
Wasserversorgung und der Verkehrsaufschließung über den Bereich W29. Im unmittelbar an
den Bach angrenzende Bereich ist auf den vorhandenen Steinriegel Bedacht zu nehmen
(Bebauungsplan und/oder privatrechtliche Vereinbarung).
W31)
Die bestehenden Wohnhäuser können soweit die Bedingungen nach TROG 2011
eingehalten werden, als Bauland gewidmet werden.
W32)
Der nördliche Teil der Entwicklungsfläche ist ein Siedlungsgebiet, das sich nach dem 2.
Weltkrieg
entwickelt
hat.
Die
Grundstücke
sind
großteils
bebaut,
große
Ausweitungsmöglichkeit durch innere Verdichtung. Eine Erweiterung nach außen ist nicht
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Erschließung
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vorgesehen.
Im Süden befindet sich das sogenannte „Kapauner Feld“, welches durch den Tiroler
Bodenfonds vermarktet wurde.
W33)
Bestehende Wohnnutzung südwestlich und nordwestlich des Zimmereibetriebes
Plankensteiner. Im Flächenwidmungsplan ist die Widmungskategorie derart festzulegen,
dass Nutzungskonflikte zur Zimmerei weitgehend vermieden werden können.
W34)
Bestehende Wohnhäuser südlich der LB 100.
W35)
Erweiterungsfläche der Zeitzone 2 in der 6-8 Häuser möglich sind. Zur Sicherstellung einer
bodensparenden
und
zweckmäßigen
Bebauung
des
Gesamtbereichs
wird
Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W36)
Bestehende Siedlungsfläche, primär mit Wohnnutzung belegt, die sich in der 2. Hälfte des
20. Jahrhunderts entwickelt hat. Erweiterungen sind durch Nachverdichtung des Bestandes
sinnvoll und möglich, eine Erweiterung nach außen nicht vorgesehen. Die
Verkehrsaufschließung weist einige Mängel im Nordosten auf. Weiters ist die
Entwicklungsfläche „W 37“ über die Fläche zu erschließen. Der Heckenzug entlang der
östlichen Baulandgrenze ist jedenfalls zu erhalten. Westlich der Gemeindestraße hat eine
Baulandfestlegung unter Berücksichtigung der Hofbewirtschaftung zu erfolgen und nach
Nachweis, dass die Gefahrensicherheitsaspekte nach TROG 2011, eingehalten werden.
W37)
Derzeit gewidmetes Wohngebiet, das allerdings nicht zur Veräußerung ansteht. Zur
baulichen Entwicklung ist die Verkehrsaufschließung erforderlich. Diese muß geklärt sein.
Für den nördlichen Teil besteht eine Bebauungsstudie. Der vorhandene Solitärbaum muß
erhalten bleiben. Für den südlichen Teil ist eine Bebauungsstudie Baulandvoraussetzung.
Weiters hat der Nachweis der Wasserversorgung zu erfolgen. Es wird zur Sicherstellung der
beschriebenen Bedingungen Bebauungsplanpflicht festgelegt.
W42)
Baulanderweiterungsfläche, deren Erschließung Voraussetzung zur Baulandausweisung ist.
Es wird Bebauungsplanpflicht festgelegt, damit eine zweckmäßige und bodensparende
Gesamterschließung und eine, der Topographie und dem Landschaftsbild angepasste
Bebauung sichergestellt wird.
W43)
Baulandfläche, die als Entwicklungsbereich fortgeschrieben wird.
W47)
Baulicher Entwicklungsbereich, welcher bei Bedarf als Bauland ausgewiesen wird. Bei der
Festlegung der Widmungskategorie ist auf die Vermeidung von Nutzungskonflikten durch
Immissionen aus der Zimmerei Plankensteiner zu achten. Zur Sicherstellung einer
zweckmäßigen und bodensparenden Gesamtentwicklung wird Bebauungsplanpflicht
festgelegt.
Im Westen wird der Bereich durch eine Hecke abgeschlossen, welche erhalten bleiben soll.
Dadurch wird der bauliche Entwicklungsbereich W51 zur Insel, wobei die Erschließung über
W47 erfolgt.
W51)
Baulicher Entwicklungsbereich, welcher bei Bedarf als Bauland gewidmet wird. Die Fläche
ist im Norden und Süden von einem Heckenzug umrahmt. Die Erschließung erfolgt von
Südosten, über das Siedlungsgebiet W47. Die Widmung steht in Zusammenhang mit dem
Radweg, welcher Dölsach über das Schwimmbad mit Görtschach-Gödnach verbindet.
W52)
Baulicher Entwicklungsbereich, dessen Baulandbedingungen privatrechtliche abgesichert
wurden. Im Sinne einer zweckmäßigen und bodensparenden Gesamtentwicklung wird
Bebauungsplanpflicht festgelegt.
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Raumordnungskonzept Dölsach
W55)
Beschreibung Konzeptplan
Baulicher Entwicklungsbereich, dessen Baulandbedingungen privatrechtliche abgesichert
wurden. Richtung Südosten werden Maßnahmen zur Eindämmung von Lärmimmissionen
aus dem Verkehr auf der LB100 vorgesehen, im Südwesten Maßnahmen zur
Ortsrandbegrünung.
Im
Sinne
einer
zweckmäßigen
und
bodensparenden
Gesamtentwicklung wird Bebauungsplanpflicht festgelegt.
1.2
ÜBERWIEGEND LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG
1.2.1
GÖRIACH
L2)
1.2.2
Alte Ortschaft, überwiegend landwirtschaftlich genutzt und sehr schön in die Landschaft
eingebunden. Eine Erweiterung des Baulandes außerhalb des Bestandes ist nicht
vorgesehen.
STRIBACH
L3)
Landwirtschaftliche Hofstelle. Ergänzende gewerbliche Nutzungen sind zulässig, sofern sich
keine Unvereinbarkeiten zur landwirtschaftlichen Nutzung und zur Wohnnutzung auf
Gemeindegebiet Nussdorf-Debant ergeben. Die diesbezügliche Steuerung erfolgt entweder
durch Festlegungen im Flächenwidmungsplan oder allenfalls über den ergänzenden
Bebauungsplan (besondere Bauweise mit Fixierung der zulässigen baulichen Anlagen.
L4)
Landwirtschaftliche Hofstelle am
Nordwesten.
L5)
Landwirtschaftlich geprägter Teil, als südlicher Bereich der ursprünglichen Ortschaft. Der
Bereich wird durch Kettellinien im Osten, Westen und Norden abgegrenzt. Im Südosten stellt
die Baulandgrenze die Bereichsgrenze dar. Durch die Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte ist
der Bereich von Wohnbebauung umgeben.
L6)
Ursprünglicher Bereich der Ortschaft, sehr schön erhaltene landwirtschaftliche Struktur. Die
Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet. Eine Nutzung, abgelöst vom
landwirtschaftlichen Bereich, wird in der Entwicklungszone nicht vorgesehen. Die beiden
Kreuzungsbereiche mit ihrem Ortsbildprägenden Baumbestand sind durch Festlegungen im
Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan von einer baulichen Nutzung auszunehmen.
1.2.3
L7)
Ortsrand, mit Erweiterungsmöglichkeiten Richtung
DÖLSACH
Alter Ortskern von Dölsach, westlich des Dölsacher Baches, primär landwirtschaftlich
geprägt. Der Bereich soll landwirtschaftlich genutzt bleiben. Im Nordwesten besteht eine
Erweiterungsmöglichkeit, primär für den Eigenbedarf, unter Berücksichtigung möglicher
Nutzungskonflikte zu den Hofstellen. Die Erschließung muß jedoch geklärt sein, als
Voraussetzung für die Erlassung von Bebauungsplänen. Die landwirtschaftlichen Hofstellen
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Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
werden als entsprechende Sonderfläche gewidmet.
L8)
1.2.4
Landwirtschaftlich geprägter Teil der Ortschaft, im Norden durch öffentliche Einrichtungen
(Tirolerhof, Kirche) im Süden und Osten durch Obstwiesen begrenzt. Die Erweiterung in den
Obstgürtel, Fläche R13, ist für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen (Errichtung eines
Stallgebäudes), die Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet.
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
L9)
Der gegenständliche Bereich ist gemischt genutzt, landwirtschaftliche Hofstellen, ein
Gasthaus (Gasthaus Plankensteiner) sowie Einzelhäuser bestehen. Im Osten ist der Bereich
durch den Frühaufbach begrenzt, im Norden durch den Gödnacherbach. Nördlich des
Gasthauses und ganz im Norden des Bereichs werden bauliche Erweiterungsflächen
festgelegt. Der Nachweis des Bedarfs ist dort Baulandvoraussetzung. Zur Sicherstellung
einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung und Erschließung des unbebauten
Bereichs im Norden, wird hier ein Bebauungsplan vorgesehen.
L11)
Landwirtschaftlicher Ortsteil östlich des Frühaufbaches. Eine Erweiterung des Baulandes
Richtung Nordosten bzw. Südwesten ist nicht vorgesehen, landwirtschaftliche Zubauten sind
möglich.
L12)
Hofstelle nordöstlich der Straße nach Görtschach. Weitere bauliche Nutzungen und die dafür
erforderlichen Widmungen sind nur für landwirtschaftliche Zwecke möglich. Richtung Süden
ist eine Erweiterungsfläche vorgesehen, wo drei Bauplätze möglich sind. Aufgrund der
Topographie und der Lage der Bauplätze zum Erschließungsweg (bergseitig), muß eine an
den Topos angepasste Planung der Gebäude eine Entwicklung nach Unten vorsehen. Um
dies sicherzustellen, wird ein Bebauungsplan im Erweiterungsbereich zwingend vorgesehen.
L13)
Alte Ortschaft, gestalterisch äußerst sensibel. Der Ort ist großteils landwirtschaftlich geprägt,
die Hofstellen werden als Sonderfläche gewidmet.
1.3
ÜBERWIEGEND TOURISTISCHE NUTZUNG
1.3.1
GÖRIACH
T1)
1.4
Im Umkreis des ehemaligen „Hotel Tyrol“ bestehen touristisch genutzte Gebäude. Aus
diesem Grund und im Hinblick auf Nutzungskonflikte wurde der Bereich östlich der
Gemeindestraße als Tourismusgebiet gewidmet. Eine Erweiterung des Baulandes ist in
keine Richtung vorgesehen. Hier sind mehrere Freizeitwohnsitze zugelassen.
Kernnutzung
1.4.1
DÖLSACH
K1)
Zentrum von Dölsach mit Kindergarten, Volksschule, Gemeindeamt, Kirche, Friedhof,
Widum und Leichenhalle, Tirolerhof und Raika. Das ehemalige Frick-Areal wird nun mit einer
Wohnanlage für betreubares Wohnen, in dem das künftige Gemeindeamt untergebracht ist,
bebaut.
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10
Raumordnungskonzept Dölsach
1.5
ÜBERWIEGEND ÖFFENTLICHE NUTZUNG
1.5.1
STRIBACH
Beschreibung Konzeptplan
Ö1)
Fläche südlich der Ortschaft. Derzeit steht dort eine Abfallsammelstelle im Freiland. Eine
Widmung ist ausschließlich für öffentliche Nutzung möglich.
1.5.2
DÖLSACH
Ö2)
Föstl-Garten unbebaute Grünfläche, sollte aus ortsplanerischen Überlegungen erhalten
bleiben, eventuell gestaltet als Park.
Ö3)
Im Bereich der Dölsacher Auffahrt stehen Tourismusbüro, Gendarmerie, Feuerwehr und
Arzthaus. Eine Erweiterung des Feuerwehrgebäudes ist für die nächsten 10 Jahre
vorgesehen.
1.6
ÜBERWIEGEND GEWERBLICHE NUTZUNG
1.6.1
STRIBACH
G1)
1.6.2
Nördlich der LB 107, bestehendes Gewerbegebiet mit, bereits als Bauland gewidmeter
Erweiterungsfläche im Osten. Die Kleingewerbestruktur muß erhalten bleiben, Betriebe mit
größeren Emissionen können aufgrund der Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung nicht
angesiedelt werden. Bei der konkreten Widmungsfestlegung ist aufgrund der
anschließenden Wohnnutzung insbesondere dem Aspekt der weitestmöglichen Vermeidung
von Nutzungskonflikten Rechnung zu tragen.
DÖLSACH
G2)
Gewerbegebiet mit einem Malereibetrieb und einem Zimmereibetrieb im Süden. Die Zufahrt
erfolgt über den Entwicklungsbereich SF1.
G7)
Mittelfristige Entwicklungsfläche, auch für mittelgroßen (Industrie)betrieb geeignet. Die
besondere Standorteignung besteht in der Möglichkeit der Errichtung eines
Bahnanschlussgleises. Bei einer Ansiedlung ist auf entsprechenden Bedarf an einem
Anschlussgleis besonders zu achten.
G8)
Gewerbegebiet mit der Möglichkeit eines Bahnanschlussgleises. Bei der Festlegung der
Widmungskategorie ist der Bestand zu berücksichtigen.
G9)
Bebaute, gewerbliche Entwicklungsfläche. Eine Erweiterung der Fläche nach Norden wird
ausgeschlossen, jedoch ist eine Erweiterung bei Bedarf Richtung Osten möglich. Die
Erweiterungsfläche ist ausschließlich für den bestehenden Betrieb vorgesehen.
G14)
Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Westen vom Entwicklungsbereich "G2" begrenzt, im
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11
Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
Osten vom Dölsacher Bach. Die Fläche grenzt unmittelbar an die LB100 und wird über
Aufschließungswege über "G2" und dem entlang des Dölsacher Bachs verlaufenden Weg
auf Grundstück 830/1 erschlossen.
G15)
Baulicher Entwicklungsbereich für gewerbliche Nutzung, dessen Baulandvoraussetzung die
sichergestellte
Gesamterschließung
und
die
Berücksichtigung
von
Gefahrensicherheitsaspekten ist. Die Baulandausweisung erfolgt bei Bedarf, die Entwicklung
einer Bebauungsstudie. Zur Sicherstellung der Vorgaben wird Bebauungsplanpflicht
festgelegt.
Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der Mittelerschließung, welche die beiden Nord-Süd
verlaufenden Wege miteinander verbindet, ausreichend erschlossen. Eine Verbesserung der
verkehrsmäßigen Erschließung wird empfohlen durch eine Wegverbindung südwestlich des
Sportplatzes zum Weg auf Grundstück 467/2. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten wird
das Niveau der Betriebsareale mit der Weghöhe am Südosteck des Grundstücks 465/4, KG
Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens um 0,50 m abweichen. Die
Bauplatzgröße höchst wird mit 9.700 m² beschränkt. Die Böschungen Richtung Osten und
im Bereich des Grundstückes 465/1 Richtung Norden sind baufrei zu halten und durch
ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorgaben werden in
einem Bebauungsplan umgesetzt. Durch die Anhebung des Geländes ist Gefahrensicherheit
hinsichtlich der Gefahrenzonen des Wasserbaus gegeben.
Der Recyclinghof der Gemeinde Dölsach auf Gst. 471/1 bzw. ist mit einer
Linksabbiegerspur an der LB 100 angeschlossen. Der Weg ist von der Kurvenradien
inzwischen derart ausgestattet, dass er zur Erschließung der Betriebe auf den
Grundstücken 467/1, 469/1 (469/2) und 465/4 geeignet ist (Lastkraftwagen mit
Sattelauflieger). Die Wegefläche soll aus dem Gst. 471/1 herausgetrennt und in den
Grundbuchskörper öffentliche Wege und Plätze übergeführt werden.
G16)
Baulicher Entwicklungsbereich für gewerbliche Nutzung, dessen Baulandvoraussetzung die
sichergestellte
Gesamterschließung
und
die
Berücksichtigung
von
Gefahrensicherheitsaspekten ist. Die Baulandausweisung erfolgt bei Bedarf, die Entwicklung
einer Bebauungsstudie. Zur Sicherstellung der Vorgaben wird Bebauungsplanpflicht
festgelegt.
Südlicher Teil einer Entwicklungsfläche für Gewerbe, im Norden vom Entwicklungsbereich
"G15" begrenzt, im Osten vom Dölsacher Bach. Die Fläche wird über Aufschließungswege
über "G2" und dem entlang des Dölsacher Bachs verlaufenden Weg auf Grundstück 830/1
erschlossen. Die Erweiterungsfläche ist im Norden an der entstehenden Mittelerschließung,
welche die beiden Nord-Süd verlaufenden Wege miteinander verbindet, ausreichend
erschlossen (bestehender Weg auf Grundstück 467/2). Zur Vermeidung von
Nutzungskonflikten wird das Niveau der Betriebsareale mit der Weghöhe am Südosteck des
Grundstücks 465/4, KG Dölsach, vorgegeben und darf von dieser höchstens um 0,50 m
abweichen. Die Bauplatzgröße höchst wird mit 3.500 m² beschränkt. Die Böschungen
Richtung Osten und im Bereich des Grundstückes 465/1 Richtung Norden sind baufrei zu
halten und durch ortsübliche Laubgehölze blickdicht zu bepflanzen. Die entsprechenden
Vorgaben werden in einem Bebauungsplan umgesetzt. Durch die Anhebung des Geländes
ist Gefahrensicherheit hinsichtlich der Gefahrenzonen des Wasserbaus gegeben.
Der Recyclinghof der Gemeinde Dölsach auf Gst. 471/1 bzw. ist mit einer
Linksabbiegerspur an der LB 100 angeschlossen. Der Weg ist von der Kurvenradien
inzwischen derart ausgestattet, dass er zur Erschließung der Betriebe auf den
Grundstücken 467/1, 469/1 (469/2) und 465/4 geeignet ist (Lastkraftwagen mit
Sattelauflieger). Die Wegefläche soll aus dem Gst. 471/1 herausgetrennt und in den
Grundbuchskörper öffentliche Wege und Plätze übergeführt werden.
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Tel: 04852/64646 e-mail office@architektengemeinschaft.at
12
Raumordnungskonzept Dölsach
1.6.3
Beschreibung Konzeptplan
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
G11)
Bestehender Zimmereibetrieb Plankensteiner.
G12)
Baulicher Entwicklungsbereich, ausschließlich für gewerbliche Nutzung. Die Baulandfläche
greift weit in den Auwald ein, eine Erweiterung nach Osten oder Süden keinesfalls möglich.
G13)
Die Fläche war ursprünglich als Sonderfläche ausgewiesen, für die Herstellung von Ziegeln
in der Schottergrube. Die Sonderfläche bezog sich also auf das Schottervorkommen, war
damit standortgebunden. Inzwischen haben sich verschiedene Gewerbebetriebe
angesiedelt, wobei der Schwerpunkt auf dem Baugewerbe liegt. Bei der Festlegung der
Widmungskategorie ist die Errichtung von Wohnungen nur zuzulassen, wenn sie
betriebstechnisch notwendig sind.
1.7
GEMISCHTE NUTZUNG
1.7.1
GÖRIACH
M4)
1.7.2
Gewerblich genutzter Bereich, wobei ein Kleinbetrieb mit Wohnhaus besteht. Im Süden sind
Erweiterungsflächen vorgesehen.
DÖLSACH
M1)
Gewerbliche Entwicklungsfläche entlang der B 100, als Puffer zum dahinterliegenden
Wohngebiet.
Entsprechend
sind
emissionsarme
Kleinbetriebe
anzusiedeln,
Nutzungskonflikte
besonders
zu
beachten.
Als
Widmungskategorie
im
Flächenwidmungsplan ist das allgemeine Mischgebiet, eventuell beschränkt oder das
gemischte Wohngebiet, zu wählen.
Der Entwicklungsbereich umfasst noch den Schafstall südlich der B100, der als
entsprechende Sonderfläche im Flächenwidmungsplan fortgeschrieben wird.
M2)
Bestehendes Gewerbegebiet östlich der Dölsacher Einfahrt. Es handelt sich um einen
ortsgestalterisch sensiblen Bereich, weshalb
Bepflanzungsmaßnahmen entlang der
Bundes- bzw. Landesstraße vorgesehen werden. Zudem sind Betriebe mit keinem oder nur
geringem Bedarf an Lagerflächen im Freien vorzusehen (Erscheinungsbild, Staub- und
Lärmentwicklung). Bei der Ansiedlung von Betrieben sind nur emissionsarme Betriebe
zuzulassen, um Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnnutzung zu vermeiden. Die
Baulandkategorie ist im Flächenwidmungsplan entsprechend festzulegen.
M5)
Bestehendes Gewerbegebiet an der Straße zum Bahnhof Dölsach. Der Standort wird als
raumordnerische Fehlentwicklung eingestuft. Die flächenmäßige Erweiterung des Bestandes
ist aus dem Grund abzulehnen, es wird ausschließlich der bebaute Bereich als gewerbliche
Entwicklungsfläche ausgewiesen, eine Ausdehnung des Entwicklungsbereiches wird nur im
Norden vorgesehen, um eine Verbindung zum Gemeindeweg als Erschließung rechtlich
sicherzustellen. Nachdem zwei Wohnhäuser bestehen, wird der Bereich als gemischt
genutzt festgelegt.
M6)
Baulicher Entwicklungsbereich für Kleingewerbebetriebe. Mit dem Entwicklungsbereich wird
die Verkehrsaufschließung des bestehenden Betriebs im Westen neu geregelt, sodass eine
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Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
bestehende Linksabbiegespur an der LB100 genutzt werden kann. Bei der Ansiedlung von
Betrieben sind mögliche Nutzungskonflikte zur nahen Wohnnutzung zu beachten, weshalb
emissionsarme Betriebe angesiedelt werden sollen.
Der alleeartige Laubbaumbestand soll in seinem Charakter im Sinne des Orts- und
Straßenbildes erhalten bleiben.
M7)
Gewerblich genutzter Bereich, wobei ein Betrieb mit Wohnhaus besteht und ein Gasthof mit
Stockschießplatz. Im Flächenwidmungsplan ist für das Gasthaus mit Stockschießbahn eine
entsprechende Sonderfläche vorzusehen (Sonderfläche mit Teilfestlegungen). Ansonsten
wird eine Widmungskategorie festgelegt, die den Bereich für Kleinbetriebe reserviert, wobei
zur Vermeidung von Nutzungskonflikten lediglich betriebstechnisch notwendige Wohnungen
zugelassen werden. Eine Erweiterung Richtung Osten ist vorgesehen, wobei die Gefahr von
Nutzungskonflikten zum gastronomisch genutzten Bereich zu beachten ist. Beschränkung
der Wohnnutzung westlich des Gasthofs Marinelli, Beschränkung auf emissionsarme
Kleinbetriebe östlich davon. Das Geländeniveau bleibt dort auf dem bestehenden Gelände,
der Hochwassersicherheit wird durch Objektschutzmaßnahmen hergestellt.
1.7.3
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
M3)
Die gewerbliche Fläche soll als Puffer für das dahinterliegende Wohngebiet dienen. Es ist,
da ausschließlich für emissionsarme Kleinbetriebe geeignet, die Widmungskategorie
entsprechend festzulegen.
1.8
SONDERNUTZUNG
1.8.1
STRIBACH
S1)
1.8.2
Aguntum mit Parkplatz, Gastronomie und Verwaltung, Museum sowie Grabungshaus. Die
Fläche wird bei Bedarf entsprechend den archäologischen Funden erweitert (siehe
markiertes Bodendenkmal).
DÖLSACH
S2)
Entwicklungsfläche zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle. Das Überspringen
der Bahnhofsstraße Richtung Westen in einen zusammenhängend landwirtschaftlich
genutzten Raum ist für eine landwirtschaftsfremde Nutzung auszuschließen.
S3)
Regionale Kläranlage mit Erweiterungsfläche im Westen.
1.8.3
S6)
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
Der bestehende Betrieb ist mit der Landwirtschaft verwandt. Der Standort ist raumplanerisch
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14
Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
für reines Gewerbegebiet nicht geeignet. Aus dem Grund wird Sondernutzung als zulässig
erachtet, keine gewerbliche Entwicklung. Die Sonderflächen-Festlegung ist entsprechend zu
wählen.
S7)
1.9
Bestehender Forstgarten. Eine nicht rein landwirtschaftliche Nutzung auf dem Standort ist
nur für einen, mit der Landwirtschaft verwandten Betrieb, mit hohem Flächenverbrauch
zuzulassen. Dem entspricht die bestehende Nutzung. Hochbauten sind auf den
ausgewiesenen Entwicklungsbereich zu beschränken.
SONDERNUTZUNG SPORT-FREIZEIT
1.9.1
DÖLSACH
SF1)
Bereich südlich der B 100 mit Bauhof, Recyclinghof und Sportplatz genutzt. Laut
Bedarfsanalyse der Tiroler Landesregierung über Sportanlagen in Tirol ist ein
Fußballtrainingsplatz eine partielle Leichtathletikanlage sowie ein Mehrzweckhartplatz in der
Gemeinde erforderlich. Sinnvoll wird die Position der Einrichtungen an dieser Stelle sein,
oder im Bereich des Schwimmbades. Für die Errichtung eines Hartplatzes ist der Standort
beim Schwimmbad besser geeignet. Raumplanerisch ist eine Erweiterung derart zu
gestalten, daß bestehende landwirtschaftliche Strukturelemente wie Heckenzüge oder
Baumreihen weitgehend erhalten werden, auch als Wind- und Sonnenschutz. Die Zufahrt
von der B100 ist für Lkw tauglich auszubilden, auch als Erschließung für den Bereich G2.
Für die dafür gerodete Baumreihe wird eine neue Baumreihe gepflanzt.
Die Größe des erweiterten Bau- und Recyclinghofes ist ausreichend. Im
Flächenwidmungsplan werden die Sonderflächen entsprechend den Nutzungen festgelegt.
SF2)
Schwimmbad, Tennisplätze und Spielplatz, entsprechend der bestehenden Sonderfläche.
Eine Erweiterung nach Norden, Westen und Süden ist nicht vorzusehen. Der Bereich sollte
durch verschiedene Einrichtungen attraktiviert werden.
SF3)
Erweiterungsbereich für die Freizeitanlage, eventuell durch einen Hartplatz zu ergänzen.
2
KEINE BAULICHE ENTWICKLUNG
2.1
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
R1)
Der gegenständliche Bereich wurde ursprünglich als Bauplatz für einen weichenden Sohn
aus der Hofstelle von DI. Alfred Greil ausgewiesen. Der damalige Widmungszweck ist
entfallen und inzwischen im Bereich „W 52“ Bauland ausgewiesen. Die Inselwidmung
widerspricht einer geordneten baulichen Entwicklung und Erschließung.
2.2
R2)
GÖRIACH
Für das Siedlungsgebiet „W 46“ wurde eine Bebauungsstudie erstellt und anhand dieser
das Bauland abgegrenzt. Nun soll das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude
erhalten und umgenutzt werden, was dem ursprünglichen Vorschlag des örtlichen
Raumordners entspricht. Dazu wird der Siedlungskörper geringfügig erweitert, eine kleine,
dreiecksförmige Baulandfläche ist nicht mehr notwendig und wird deshalb als Freiland
gewidmet.
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Tel: 04852/64646 e-mail office@architektengemeinschaft.at
15
Raumordnungskonzept Dölsach
3
BAUSUBSTANZ-ERHALTUNGSZONEN (ENSEMBLE)
3.1
GÖRIACH
Beschreibung Konzeptplan
E1)
Die alte Ortschaft ist landwirtschaftlich geprägt und schön in die Landschaft eingebettet. Die
gute Einsehbarkeit macht die Ortschaft gestalterisch besonders sensibel.
E14)
Einzelhof südlich der Großglockner Hochalpenstraße, gestalterisch sensibel.
E15)
Alte Hofstelle am Ostrand von Göriach, gestalterisch sensibel.
E16)
Alter Weiler, landschaftlich schön gelegen, gestalterisch sensibel.
E17)
Alter Einzelhof, alleinstehend im Süden eines Neubaugebietes, gestalterisch sensibel.
E18)
Einzelhäuser, inzwischen vom Neubaugebiet im Westen und Norden begrenzt, gestalterisch
sensibel.
3.2
E2)
3.3
STRIBACH
Der Ortskern von Stribach ist landwirtschaftlich geprägt. Die alten Strukturen sind gut
erhalten. Von Westen, Süden und Osten greifen die Neubaugebiete in die Strukturen ein und
bedrängen den charaktervollen Ort. Als Heimat von F. von Defregger und Egger-Lienz auch
historisch bedeutend.
DÖLSACH
E3)
Alter Ortskern von Dölsach, von Streuobstwiesen umgeben. Teile um die Kirche sind um
Flächenwidmungsplan als Erhaltungszone nach der Gebäudeordnung ausgewiesen. Die
Ortschaft ist im Lienzer Talboden gut einsehbar.
E4)
Denkmalwürdiges Gebäude mit ausgeprägtem Charakter (siehe Verzeichnis des
Denkmalamtes, Denkmal 4). Durch Umbauarbeiten ist das Gebäude stark verändert, der
Charakter zerstört. Laut Flächenwidmungsplan ist es Teil der Erhaltungszone nach der
Gebäudeordnung. Das Gebäude ist weithin sichtbar.
E5)
Alter Weiler, von Bauland im Südwesten bedrängt. Die Lage an der Straße sowie gute
Sichtbarkeit machen den Bereich gestalterisch sensibel.
E19)
Alleinstehende Hofstelle, mit klassischem Bewuchs, gestalterisch sehr schön gelegen, daher
sensibel.
3.4
GÖRTSCHACH-GÖDNACH
E6)
Einzelhof, gestalterisch sensibles Beispiel eines typischen Einzelhofes.
E7)
Bereich um die Georgskirche, mit den Strukturen als Ensemble erhaltenswert. Eingriffe
jeglicher Art sind mit besonderem Augenmerk zu tätigen.
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16
Raumordnungskonzept Dölsach
Beschreibung Konzeptplan
E8)
Einzelhof mit bäuerlichen Strukturelementen.
E9)
Alter Ortsteil von Gödnach, landwirtschaftlich geprägt mit stark ausgebildetem Charakter,
gestalterisch sensibel.
E10)
Ortschaft auf einem Hügel gelegen, mit Kapelle am Gipfel (siehe Erläuterungsbericht zu „L
13“ und „R 22“). Einige gestalterische Mängel und Fehlentwicklungen sind vorhanden
(Stacheldrahtzäune, Satellitenanlagen u.ä.).
E11)
E12)
Einzelhof oberhalb des Weges, aufgrund seiner Lage und Nebengebäude interessant.
Einzelhof, schön gelegen, gestalterisch sensibel.
E13)
Alter Einzelhof, landschaftlich schön gelegen, gestalterisch sensibel.
4
SICHTBEREICHE
4.1
STRIBACH
S1)
Blick auf die Hofstelle „Gendorfer“.
S2)
Blick Richtung der Hofstelle „Wastl“.
S3)
Blick nach Dölsach mit strukturreichem Ortsrand und Blick auf alten Ort mit Kirche.
S4)
Blick auf den strukturreichen Ortsrand mit der alten Ortschaft im Hintergrund.
4.2
DÖLSACH
S5)
Blick auf die ehemalige Hofstelle, heute Kastner, sehr stark geprägtes Gebäude. Die
zugelassene Bebauung auf die Entwicklungsfläche „W 39“ gefährdet den Blick.
S6)
Blick auf das Zentrum von Dölsach mit Kirche.
S7)
Blick auf die Georgskirche von Südosten.
S8)
Blick auf die Georgskirche von Nordwesten.
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